Augenarzt | 06.07.2021
Glaukom-Früherkennung
IGeL Leistung eingefordert
Mir wurde gesagt man könne meine Augen nicht tropfen was notwendig ist um meine Netzhautablösung zu beobachten. Ich wäre so lange nicht mehr dagewesen so das die Behandlung abgeschlossen wäre und ich jetzt diese untersuchung machen müsste sonst könnte ich nicht behandelt werden. Die Sprechstunden hilfe beharrte auch darauf das ich Diabetes hätte, so würde es in ihrem Krankenblatt stehen. Ich hatte und habe keine Diabetes. Ich verneinte dies, und in einem wirklich frechen Ton sie würde sich nicht irren, das stände dort.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Kassenärzte verstoßen gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten, wenn sie die Versicherten zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Versorgung an Stelle der ihnen zustehenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen.
Darüber hinaus obliegt die Feststellung der Behandlungsgrundlage dem Arzt und nicht der Sprechstundenkraft.