Orthopäde | 07.07.2021
Stoßwellentherapie (z. B. bei Tennisarm)
Rechnung ja, Behandlungsnachweis nein
Der Arzt hat mir zwar eine Rechnung ausgestellt, allerdings will er keinen Behandlungsnachweis ausstellen.
Der Arzt hat mir zwar eine Rechnung ausgestellt, allerdings will er keinen Behandlungsnachweis ausstellen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Patient:innen können sich von der Praxis eine Kopie ihrer Behandlungsunterlagen ausstellen lassen, darin muss der gewünschte Nachweis aufgeführt werden. Wer den Nachweis für die Abrechnung mit der Krankenkassen benötigt, kann diesen durch die Krankenkasse beim Arzt anfordern lassen.