Augenarzt | 05.07.2021
Ausmessung der Augen vor Operation eines „Grauen Stars“ (z.B. IOL-Master)
A7009 A7015 A7016 A7017 | IGel Augenarztrechnung
In der Ambulanz der Augenärztin wurde im Rahmen der 1. Untersuchung ausschließlich kassenärztliche Leistungen durchgeführt.
Ein 2. Termin anberaumt.
An diesem Tag wurde mir ein tabellarischer Katalog mit den oben angeführten Leistungen zur Unterschrift vorgelegt. Eine Erklärung/Beratung erfolgte nicht einmal ansatzweise!
Anchließend durchgeführt
Es gab trotz Anfrage keinerlei Beratung bzw Informationen.
In der Klinik wurden zur Vorbereitung der Katarakt OP keine IGeL angeboten/durchgeführt, nur damit Leistungen die die von meiner Kasse gezahlt werden. Die OP war voll erfolgreich
Kommentar der Verbraucherzentrale
Hier liegt offenbar eine fehlende wirtschaftlichen Aufklärung vor, die aber gesetzlich vorgeschrieben ist: Weiß ein Arzt oder eine Ärztin, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gesichert ist, müssen Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung informiert werden - und zwar laut § 630c Abs.3 BGB schriftlich. Wenn dies nicht erfolgt, können Betroffene die Zahlung verweigern, also dem Honoraranspruch des Zahnarztes den Verstoß gegen seine Informationspflichten entgegenhalten.