sonstige Fachrichtung | 25.05.2021
Zahnfüllung | Nötigung auf dem Zahnarztstuhl
Wegen Zahnschmerzen ging ich zum Zahnarzt, der versorgte zunächst meinen Zahn, meinte aber dann - mitten in der Behandlung - dass er mir für die neue Füllung Geld abknöpfen müsse (Original-Ton.) Zu dem Zeitpunkt saß ich mit betäubtem Kiefer und Schläuchen im Mund auf dem Zahnarztstuhl. Was hätte ich tun sollen ? man kann kaum diskutieren in der Situation.
Im späteren Verlauf wurde doch eine Wurzelbehandlung nötig - die letzte Sitzung übernahm leider wieder dieser Zahnarzt - und wieder: "Ich mache jetzt den Zahn zu, da muss ich aber was für nehmen - ist das in Ihrem Budget?" Ich verneinte. Er fragte warum. Ich erklärte, dass ich nach einer Glaskörperabhebung am Auge andere IGEL-Leistungen gerade gezahlt hätte. Er wollte wissen welche, und fing dann an, ob die aber nötig gewesen wären.... ich war nervlich nicht imstande noch weiter zu diskutieren, auch wieder mit betäubtem Kiefer und Schläuchen im Mund..und zahlte zähneknirschend wieder einmal am Ausgang. Jedesmal wurde mir nachträglich ein Behandlungsvertrag vorgelegt. Ich weiß noch heute nicht, warum ich für eine Zahnfüllung einmal 30 und einmal 45 Euro zuzahlen muss.... udn warum man meine Notlage derart ausnutzt. Für mich ist das Nötigung !! Und die Tatsache, dass ich eine Ablehnung auch noch begründen und rechtfertigen soll, ist eine Unverschämtheit.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Ein solches Vorgehen verstößt gegen Paragraf 630 c Abs.3 BGB zur wirtschaftlichen Aufklärung. Im Gesetz heißt es, dass der Zahnarzt seine Patient:innen über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung vor der Behandlung aufklären muss. Wenn keine ordnungsgemäße Aufklärung über die Kosten erfolgt ist, können Sie gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dem Honoraranspruch der Zahnärztin den Verstoß gegen ihre Informationspflichten entgegenhalten, sodass die Rechnung nicht fällig ist. Weitere Informationen und mehr über Ihre Rechte beim Zahnarzt finden Sie in unserem Portal Kostenfalle-Zahn.