Frauenarzt | 06.04.2021
Atteste und Gutachten
Schwangerschaftsbescheinigung
Als Ehemann meiner schwangeren Frau gehöre ich aktuelle in der Impfpriorisierung in die Gruppe 2. Hierfür habe ich Kontakt mit der Kommune und diese benötigen einen schriftlichen Schwangerschaftsnachweis. Eine Vorlage vom Mutterpass reicht nicht aus. Bei dieser Bescheinigung handelt es sich um ein Standardschreiben, das jeder Gynäkologe täglich für Arbeitnehmerinnen ausstellt, um gegenüber dem Arbeitgeber die Schwangerschaft zu bestätigten. Der behandelnde Gynäkologe meiner Frau verlangt für dieses Schriftstück unglaubliche 12 Euro. Das empfinde ich als eine absolute Frechheit. Es muss doch irgendwo eine Deckelung für solche Kosten geben. Der Arzt kann doch nicht aus reiner Lust heraus einen beliebigen Betrag festlegen und wir sind gezwungen diesen zu akzeptieren weil wir keine andere Möglichkeit haben.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Ärzte rechnen nach einer festgelegten Gebührenordnung (GOÄ) ab. Die Ziffer muss auf der Rechnung stehen. Ohne Rechnung müssen Patienten nicht bezahlen. In § 12 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind die Punkte aufgelistet, die eine korrekte Rechnung aufweisen muss.
Ein Zahlungsanspruch entsteht erst, wenn eine entsprechende Rechnung erteilt worden ist. Pauschalhonorare oder eine Quittung sind nicht zulässig.
Wie eine Rechnung aussehen muss, haben wir hier erklärt.