Frauenarzt | 22.04.2021
Ultraschall auf Gebärmutter- oder Eierstockkrebs
Notwendiges zur Weiterbehandlung zahlt Kasse nicht?
Abstrich mit auffälligenm Befund.
Zur Weiterbehandlung und Stadium-Erkennung wäre ratsam per Ultraschall Veränderungen genauer diagnostizieren zu können.
Dies zahle aber die Kasse nicht.
Entsprechend habe ich eingewilligt. Ultraschall wurde sofort ausgeführt und tatsächlich wurden bereits Veränderungen an der Gebärmutter festgestellt.
Ich verstehe nicht, warum die Krankenkasse bei auffälligem Abstrich-Befund die Kosten weiterer Untersuchungen zur Diagnose-Findung nicht übernimmt.
Der Ultraschall sollte ersichtlich machen, in wie weit der Status von Veränderungen/Auffälligkeiten an der Gebärmutter ist, um gezielt die richtige Behandlung einzuleiten.
Ich hatte nicht die Chance mich erst zu informieren, ob die Aussage der Ärztin stimmt, dass die Kasse Ultraschall im Zuge der notwendigen Weiterbehandlung nach auffälligem Labor-Ergebnis nicht zahlt. Bei der Vorsorge selbst mag das stimmen. Aber auch noch dann, wenn ein auffälliger Laborbefund vorliegt und vielleicht schnellst möglich gehandelt werden muss?
In den kurzen Aufklärungsminuten nach Kenntnisnahme des Befundes (Krebsviren im Abstrich) habe ich natürlich allem zugestimmt, um herauszufinden, in wie weit der Krebs gearbeitet hat o. noch keine ersichtl. Gebärmutter-Veränderungen vorliegen.
Anderes noch zu dieser Praxis:
Impfen auf Teufel komm' raus. Hier geht es ums Geldeinholen. Zu JEDEM Termin bekomme ich eine Impfung angepriesen. Egal, ob Privat oder eine Kassenleistung. Sagt man, dass man es sich überlegt, ist alles nicht mehr so freundlich.
Wechseln ist schwierig, bin froh, dass mich eine Gynäkologin aufgenommen hat nach unzähligen Telefonaten und regelrechtem Betteln mit Beschwerden. Vorweg in 8 Praxen abgewimmelt worden: nehmen keine Neukunden auf.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die Auskunft der Praxis ist nicht korrekt. Besteht ein Verdacht auf Eierstockkrebs, ist der Ultraschall eine Kassenleistung. Mehr dazu finden Sie beim IGeL-Monitor.
Zudem dürfen Patienten nicht zu einer IGeL gedrängt werden. Die Informationen müssen sachlich erfolgen und dürfen nicht anpreisend sein. Ihre Rechte als Patienten haben wir hier zusammengestellt.