Frauenarzt | 22.04.2021
Atteste und Gutachten
Erhalt einer Impfung / Zusage Krankenkasse | Zusage als Kassenleistung der KK vom FA nicht akzeptiert
Auf Anraten der Arztpraxis sollte ich meine Krankenkasse anrufen, um eine Impfung als Zusatzleistung aufgrund Vorerkrankungen bezahlt zu bekommen. Nicht locker lassen solle ich, nach mündlicher Ablehnung nochmal den schriftlichen Weg einschlagen.
Hierfür würde mir gern ein Attest ausgestellt, sollte ich eines brauchen.
Mündl. Anfrage bei meiner KK brachte die Ablehnung, da benötigte Impfung nicht im gesetzl. Leistungsumfang enthalten ist. War mir ja bewusst.
Kontakt mit FA aufgenommen und um das Attest gebeten, um in die 2. Instanz des schriftl. Antrages bei der KK zu gehen.
Das FA-Attest kostete mich €10,- bei der Abholung ohne vorheriger Information.
Das Ergebnis der KK: Zusage! Ich bekomme die Impfung auf Kassenleistung. Ein Extra-Schreiben für den FA anbei, in dem bescheinigt wird über meine Vers-Karte abrechnen zu können.
Dachte ich bis jetzt, die KK wird das Problem sein, ist es aber nun mein FA.
Mein FA weigert sich die Kosten der Impfung über die KK abzurechnen. Mit der Aussage, dass der ärztl. Kassenverband keine Abrechnungen für Ärzte mit Krankenkassen von Zusatzleistungen ausführt. Bar vor Ort als Privat oder keine Impfung.
KK kontaktiert.
Zusage auf Kassenabrechnung erlaubt dem Arzt die Impfung und Abrechnung über KK-Karte.
Auf Privat-Abrechnung zu beharren sei nicht korrekt und treibe nur Kosten in die Höhe.
Bekomme von der KK kein anderes Schreiben mit Kostenübernahme NACH meiner Privat-Leistung.
Ich bin ratlos.
Nun habe ich eine Kostenübernahme-Zusage im Form einer Extra-Kassenleistung, nun impft mein Arzt nicht, weil er nur gegen Privat impft.
Auf die Schnelle einen anderen FA zu finden ist nicht einfach, da nirgendwo neue Patienten angenommen werden.
Ich weiss nicht, wie ich mich verhalten soll, um zur Impfung zu kommen.
Zahle ich im Voraus, wird meine KK diese Kosten (ca. 550,-) nicht zurück erstatten.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Ärzte dürfen eine Kassenleistung nicht als (teurere) privatärztliche Leistung anbieten und nicht abrechnen, so geregelt in § 18 Abs. 8 Bundesmanteltarifvertrag Ärzte.
§ 18 Abs. 8 Bundesmanteltarif sagt auch, dass Vertragsärzte, die Versicherte zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Leistung anstelle der ihnen zustehenden Leistung der GKV beeinflussen, gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten verstoßen. Die Überwachung dieser vertragsärztlichen Pflichten obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung, d.h. dort könnten Betroffene das anzeigen.