Ein Arzt darf nur dann Geld für eine Privatleistung verlangen, wenn er vor Beginn der Behandlung schriftlich auf die voraussichtlichen Kosten hingewiesen und der Patient schriftlich zugestimmt hat. Ohne Rechnung dürfen Patienten die Bezahlung verweigern. Sie müssen als Patient die Chance haben, vorab zu klären, ob die Untersuchung medizinisch notwendig ist, welche Kassenalternativen es gibt und wie teuer es wird. Mehr dazu lesen Sie hier.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Ein Arzt darf nur dann Geld für eine Privatleistung verlangen, wenn er vor Beginn der Behandlung schriftlich auf die voraussichtlichen Kosten hingewiesen und der Patient schriftlich zugestimmt hat. Ohne Rechnung dürfen Patienten die Bezahlung verweigern. Sie müssen als Patient die Chance haben, vorab zu klären, ob die Untersuchung medizinisch notwendig ist, welche Kassenalternativen es gibt und wie teuer es wird. Mehr dazu lesen Sie hier.