Augenarzt | 09.12.2019

Atteste und Gutachten

Refraktionsbestimmung doppelt kassiert

Bei meiner jährlichen Augenuntersuchung wurde mir die IGel-Leistung "Refraktionsbestimmung" privat kassiert, obwohl diese im Leistungskatalog der GKV steht. Die Ärztin erklärte, dass die Kasse diese Kosten für Ü18 nicht übernimmt. Ich müsse diese Kosten sowieso bezahlen, da auch der Optiker für die Bestimmung Geld verlangt, was allerdings nicht stimmt, wenn ich die Brille beim Optiker kaufe. Dieser Fakt war ihr ganz besonders wichtig, damit ich dieses Geld nicht doch zum Optiker trage. Da ich als Kind meine letzte Brille hatte, wusste ich auch nichts mehr von der Praxis der Optiker.
Die Ärztin wollte also unbedingt, dass ich die Bestimmung bei Ihr machen lasse. Sie sagte mir nicht, dass diese Bestimmung nicht unbedingt notwendig ist. Zumal die Sprechstundenhilfe den Sehtest vorab gemacht hatte und mir sagte, dass ich 100% Sehvermögen habe. Bei der Ärztin machte ich dies dann erneut und sie meinte dann, es seien nur 80-90%?! "Wir machen eine Brillenglasbestimmung, die die Kasse leider nicht übernimmt." Sie rechnet dennoch die Leistung mit meiner Kasse ab und mit mir erneut?! Das ist doch Betrug! Nach der Brillenglasbestimmung musste ich unterschreiben, was ich aus Unwissenheit getan habe.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Wenn Sie Schwierigkeiten beim Sehen haben, ist die Bestimmung der Sehstärke (Refraktionsbestimmung) eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arzt darf hierfür keine Extrakosten erheben. Sie haben zudem Anspruch auf die Mitteilung Ihrer Sehwerte. Dies ergibt sich aus Ihrem Recht auf kostenlose Einsicht in die Behandlungsunterlagen. Für eine schriftliche Mitteilung dürfen Ihnen höchstens 0,50 Euro (Kopierkosten) pro Seite in Rechnung gestellt werden. Alternativ können Sie sich Ihre Werte kostenfrei aus der Behandlungsakte abschreiben.

Wenn Sie sich eine neue Brille anfertigen lassen möchten, reichen dazu die ermittelten Refraktionswerte für eine Korrektur der Fehlsichtigkeit auf 100% nicht automatisch aus. Hierfür muss eine Brillenglasbestimmung durchgeführt werden, die Sie beim Augenarzt kostenpflichtig durchführen lassen können. Finanziell günstiger ist es, wenn Sie nach dem Besuch beim Augenarzt die Brillenglasbestimmung beim Augenoptiker durchführen lassen. Der Optiker erhebt für die Brillenglasbestimmung in der Regel keine Extrakosten, wenn Sie im selben Durchgang dort die Brille kaufen.

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