Frauenarzt | 08.12.2020

Ultraschall auf Gebärmutter- oder Eierstockkrebs

Trotz Unterleibsbeschwerden Ultraschall nur gegen Geld

Mit Unterleibsbeschwerden (untypisch starke Menstruationsbeschwerden seit mehreren Zyklen, zeitweise Schmerzen beim Verkehr, Hüftschmerzen) ging ich zur jährl. Vorsorgeuntersuchung. Schon im Wartezimmer wurde mir von den MFAs der Zettel mit der Ultraschall Igel-Leistung vorgelegt. Diesen Zettel füllte ich nicht aus, da bei Beschwerden der Ultraschall meines Wissens als Kassenleistung zählt. Als ich den Zettel nicht unterschrieb (weder dass ich die Untersuchung durchführen lassen möchte, noch dass ich sie ausdrücklich ablehne) musste ich mich schon rechtfertigen. Ich frage mich ob man sich hier vor möglichen Regressansprüchen schützen möchte, aber ich habe mich nicht zum Unterschreiben zwingen lassen. Die Ärztin wies mich im Untersuchungszimmer selbstverständlich nochmal auf die Wichtigkeit des 48€-Ultraschalls hin, den ich ablehnte & stellte ihr meine Beschwerden vor. Sie machte mir sofort Druck und Angst! Wenn ich dann in 2 Jahren Krebs hätte, will sie meine Unterschrift auf ihrem Zettel damit es nicht heißt, sie hätte mich nicht gewarnt. Nett einer Frau mit Beschwerden dann noch schön Angst zu machen, damit sie dann doch noch aus Furcht das Portmonee öffnet. Das einzige was zu meinen Beschwerden geäußert wurde war: "Manche Frauen wollen nicht wahrhaben, dass sich auch mal was ändert" - aha, danke Frau Dr., das Gleiche hätte mir meine Mama auch sagen können. Unverschämtheit! Als ich dann fast einknickte, sagte sie dass sie die Untersuchung nun nicht mehr machen könne, dafür müssten wir einen neuen Termin ausmachen. Auch gut, das neue Quartal bringt ja wieder Geld herein. Nun weiß ich immer noch woher meine Beschwerden kommen. Wieso bin ich krankenversichert, wenn ich bei Beschwerden selber zahlen muss? Das Vertrauensverhältnis zu dieser Ärztin ist dahin. Das Gleiche ist mir vor ein paar Jahren in einer anderen Frauenarztpraxis passiert. Hier bin ich wegen unklaren Beschwerden vorstellig geworden & wurde ebenfalls genötigt für den Ultraschall zu zahlen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Ein Vertragsarzt verletzt eindeutig seine vertragsärztlichen Pflichten, wenn er eine (Weiter-)Behandlung ablehnt, nur weil der Patient einer IGeL nicht zustimmt. Gemäß Bundesmantelvertrag für Ärzte darf der Vertragsarzt die Behandlung eines Versicherten nur in begründeten Fällen ablehnen, z.B. bei Überlastung der Praxis. Keinesfalls aber, weil der Patient eine kostenpflichtige Voruntersuchung oder (Weiter-)Behandlung ablehnt.

Kassenärzte verstoßen auch gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten, wenn sie die Versicherten zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Versorgung an Stelle der ihnen zustehenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen.

IGeL sind freiwillige Extras. Alle medizinisch notwendigen Untersuchungen, also beispielsweise Untersuchungen vor einer geplanten Operation, Behandlungen bei chronischen Erkrankungen oder akuten Beschwerden sind Leistungen, die von der Kasse bezahlt werden. Ein seriöser Arzt wird Ihnen stets Bedenkzeit einräumen und erst die kostenlose Leistung der Kasse durchführen bevor auf Ihren Wunsch hin kostenpflichtige Ergänzungsleistungen durchgeführt werden.

Melden Sie unseriöses Verhalten umgehend der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Diese prüft den Fall und kann disziplinarrechtliche Maßnahmen gegenüber Ärzten einleiten.

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