Das Rezept für einen Sehtest zur Brillenanpassung sollte 20 Euro kosten. Der Sehtest sei Kassenleistung, die Rezeptausstellung nicht, wurde mir erklärt. Somit war der Sehtest und der Arztgang wirkungslos da ich die Rezeptgebühr nicht bezahlen wollte. Das ganze hat ein unangenehmes Geschmäckle von Erpressung und Gebührenerschleichung.
Die Bestimmung der Sehstärke (Refraktionsbestimmung) und der Ausdruck eines Rezeptes für die Brille sowie auch den Ausdruck der Werte wird den Augenärzte über die so genannte augenärztliche Grundpauschale gegenüber der Kasse abgerechnet. Seit April 2020 ist dies in dem Einheitlichen Bewertungsmaßstäben (EBM) für die Grundpauschale festgelegt. In dieser augenärztlichen Grundpauschale für Versicherte ab Beginn des 6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr ist geregelt, dass die Ausstellung einer Sehhilfenverordnung und/oder schriftliche Bestätigung über die für Erstellung bzw. Anpassung einer Sehhilfe erforderlichen und im Rahmen der augenärztlichen Untersuchung ermittelten Werte in der Grundpauschale enthalten ist.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die Bestimmung der Sehstärke (Refraktionsbestimmung) und der Ausdruck eines Rezeptes für die Brille sowie auch den Ausdruck der Werte wird den Augenärzte über die so genannte augenärztliche Grundpauschale gegenüber der Kasse abgerechnet. Seit April 2020 ist dies in dem Einheitlichen Bewertungsmaßstäben (EBM) für die Grundpauschale festgelegt. In dieser augenärztlichen Grundpauschale für Versicherte ab Beginn des 6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr ist geregelt, dass die Ausstellung einer Sehhilfenverordnung und/oder schriftliche Bestätigung über die für Erstellung bzw. Anpassung einer Sehhilfe erforderlichen und im Rahmen der augenärztlichen Untersuchung ermittelten Werte in der Grundpauschale enthalten ist.
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