Arzt für Allgemeinmedizin/Praktischer Arzt | 27.11.2020

Reisemedizinische Beratung und Impfung

Ich hatte mir im April, März und November die Reiseimpfung Hepatitis A und B impfen
lassen. Vorher wurde ich nicht aufgeklärt wegen der Kosten. Jetzt bekomme ich nach 8 Monaten eine Rechnung, wo sie 3 Mal impfen also die 10€ berechnen (ist klar) und dann noch 3 Mal eine Beratung. Also die erste Beratung sehe ich noch ein, aber warum ziehen sie die anderen Beratungen ab, wo ich da gar keine mehr hatte. Wofür auch, für die gleiche Impfung brauche ich keine 3 Beratungen. Und wenn die Ärztin mich fragt nach meinen Befinden, das ist keine Beratung für mich. 22€ für Beratungen die ich nie hatte. Ich finde das unverschämt. Meine Verwandten hatten die gleiche Impfung bei einen anderen Arzt, die brauchten nur die 10€ fürs impfen bezahlen. Nichts für Beratung. Ja kann denn jeder Arzt hier machen was er will?

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Die gesetzlichen Krankenkassen sind zur Kostenübernahme von Standardimpfungen, aber NICHT von Reiseimpfungen, verpflichtet. Allerdings haben mittlerweile ca. 50 % aller Krankenkassen vorbeugende Impfungen für Auslandsaufenthalte in ihren Leistungskatalog – als freiwillige Satzungsleistung – aufgenommen.

Bei vielen Krankenkassen reichen die Versicherten die Rechnung des Arztes zusammen mit den angefallenen Impfstoffkosten bei ihrer Krankenkasse ein. Die Abrechnung der Reiseimpfungen erfolgt dabei also über eine sog. Kostenerstattung, d.h. die angefallenen Kosten werden von der Krankenkasse komplett oder anteilig zurückerstattet. Bei manchen Kassen ist jedoch auch eine direkte Abrechnung über die Versichertenkarte möglich.

Da sich laufend die Erstattungspraxis der Krankenkassen ändert, sollte sich Patienten VOR der Impfung über die Kostenerstattung bei der eigenen Krankenkasse erkundigen. Dies gilt auch für privat Krankenversicherte.

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