Knochedichtemessung | Knochendichtemessung nicht als Kassenleistung möglich
Ich bekam von der Kassenärztlichen Vereinigung 3 Ärzte genannt, die mit der Kasse abrechnen müssen. Beim Anruf sagten mir alle 3, das die Leistung von mir selbst bezahlt werden müsste. Bei der Terminvergabe bei einem Arzt musste ich dann sofort unterschreiben, das ich selber bezahlen muss, ansonsten könnte man mich nicht behandeln.
Habe anschließend bei der Krankenkasse die Rechnung vorgelegt. Man sagte mir das der Arzt mit der Kasse abrechnen muss und ich daher mein Geld nicht wiederbekomme. Habe darauf Beschwerde gegen den Arzt bei der Kassenärztlichen Vereinigung eingelegt und 3 mal Widerspruch eingereicht. Alles im Sande verlaufen. Nun muss meine Frau wieder eine Knochendichtemessung machen lassen und alle angerufenen Ärzte sagten mir direkt am Telefon das ich selbst bezahlen muss. Was soll ich da machen!
Mit einem solchen Verhalten verstoßen Ärzte gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten. Besitzt ein Arzt die Genehmigung zur Durchführung eine Knochendichtemessung mittels DXA, muss er diese als Kassenleistung erbringen. Hat er diese nicht, muss er den Patienten auf seinen Kassenanspruch hinweisen und an einen anderen Arzt mit vorliegender Genehmigung überweisen.
Unser Tipp für Patienten:
Wenn eine Knochendichtemessung ansteht, lassen Sie sich von der Patientenberatungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes die Adressen von qualifizierten Ärzten in Ihrer Umgebung geben.
Fragen Sie beim Arzt konkret nach, ob er die Messung als Basis für eine Therapieentscheidung (zur Verordnung von Medikamenten) benötigt. Dann kann er die Knochendichtemessung als Kassenleistung erbringen.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat auf die Problematik mit einem Rundschreiben vom 06.05.2014 reagiert. Betroffene Patienten können dieses Schreiben herunterladen und zu ihrem nächsten Arztbesuch mitnehmen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Mit einem solchen Verhalten verstoßen Ärzte gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten. Besitzt ein Arzt die Genehmigung zur Durchführung eine Knochendichtemessung mittels DXA, muss er diese als Kassenleistung erbringen. Hat er diese nicht, muss er den Patienten auf seinen Kassenanspruch hinweisen und an einen anderen Arzt mit vorliegender Genehmigung überweisen.
Unser Tipp für Patienten:
Wenn eine Knochendichtemessung ansteht, lassen Sie sich von der Patientenberatungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes die Adressen von qualifizierten Ärzten in Ihrer Umgebung geben.
Fragen Sie beim Arzt konkret nach, ob er die Messung als Basis für eine Therapieentscheidung (zur Verordnung von Medikamenten) benötigt. Dann kann er die Knochendichtemessung als Kassenleistung erbringen.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat auf die Problematik mit einem Rundschreiben vom 06.05.2014 reagiert. Betroffene Patienten können dieses Schreiben herunterladen und zu ihrem nächsten Arztbesuch mitnehmen.