sonstige Fachrichtung | 30.07.2020

Diabetesschulung bei Schwangerschaftsdiabetes | Schwangerschaftsdiabetes: Mit Kosten für Schulung überrumpelt

Einen Tag nach dem großen Glucosetoleranztest für Schwangere erhielt ich einen Anruf, dass die Ärztin mich sehen möchte, da Schwangerschaftsdiabetes vor liegt. Es wurde zeitnah ein Termin vereinbart. Bei Anmeldung zum Termin wurde mir ein Schreiben vorgelegt, dass sich die Vorgaben der Krankenkassen für die Erstattung der Diabetesschulung bei Schwangerschaftsdiabetes geändert hätten zum 1.1.2019 und ich nun vor jedem Termin Kosten in Höhe von 78€ (Ersttermin) und 25€ (je Folgetermin, max. 5 Termine) dafür zahlen müsste. Zur Ärztin könne ich erst nach Bezahlung. Da ich meine Diagnose final haben wollte und in dem Moment keine Ahnung hatte habe ich nun erst einmal bezahlt. Nach dem Termin habe ich mich bei der Krankenkasse und einer Ärztin im Bekanntenkreis informiert, ob dies tatsächlich so ist und beide Stellen waren verwundert über das unübliche Vorgehen der Praxis. Beim 2. Folgebesuch habe ich nun expliziter nach gefragt und musste jetzt auch nichts mehr bezahlen. Interessant war jedoch, dass die Ärztin, so lange sie nicht wusste, dass ich mich am Empfang über das Vorgehen gewundert habe, mir trotz Werten, die in Ordnung zu sein scheinen, zur Sicherheit Insulin geben wollte. Sobald die Sprechstundenhilfe das Zimmer betreten hatte und auf den nun geänderten Sachverhalt bzgl. doch keine Igel-Leistung hingewiesen hat, war das Thema Insulin Spritzen nicht mehr relevant und plötzlich alles in Ordnung und man könne ja weiter beobachten.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Die Kosten für Tests auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) seit 2012 (Erweiterung der Mutterschafts-Richtlinien). Jede Frau, die nicht bereits vor ihrer Schwangerschaft nachweislich an Diabetes erkrankt ist, hat im Rahmen ihrer gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf den Test. Die Schulung zum Umgang mit dem Diabetes ist allerdings seit Anfang 2019 keine Kassenleistung mehr. Trotzdem dürfen Patientinnen am Praxisempfang nicht unter Druck gesetzt werden. Unser Tipp: Bezahlen Sie Selbstzahlerleistungen nicht sofort, sondern verlangen Sie ein Gespräch mit dem Arzt/der Ärztin und erkundigen Sie sich auf jeden Fall vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob sie die Kosten übernimmt. Verstoßen Ärzte gegen die Regeln, können Patientinnen dies der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung ihres Bundeslandes melden.

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