Es wurde mir überhaupt nicht gesagt, dass es sich bei der Untersuchung um eine IGeL-Leistung handelt. Ohne Vorankündigung bekam ich 14 Tage nach dem Arztbesuch die Rechnung.
Seit Oktober 2019 können Augenärzte die Optischen Kohärenztomographie (OCT) zur Diagnostik und Therapiesteuerung bei Netzhauterkrankungen auch über die Krankenkassen abrechnen.
Anspruch auf die Kassenleistung haben Patienten mit einer neovaskulären altersbedingten Makuladegeneration oder einem Makulaödem infolge einer diabetischen Retinopathie.
Alle anderen Untersuchungen per OCT sind damit Privatleistungen und müssen vom Patienten als IGeL selbst bezahlt werden.
ABER wie bei allen IGeL gilt: der Arzt braucht die schriftliche Einwilligung des Patienten zur Erbringung der IGeL-Leistung. Hat er diese Zustimmung nicht eingeholt, ist der Patient berechtigt, die Zahlung zu verweigern.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Seit Oktober 2019 können Augenärzte die Optischen Kohärenztomographie (OCT) zur Diagnostik und Therapiesteuerung bei Netzhauterkrankungen auch über die Krankenkassen abrechnen.
Anspruch auf die Kassenleistung haben Patienten mit einer neovaskulären altersbedingten Makuladegeneration oder einem Makulaödem infolge einer diabetischen Retinopathie.
Alle anderen Untersuchungen per OCT sind damit Privatleistungen und müssen vom Patienten als IGeL selbst bezahlt werden.
ABER wie bei allen IGeL gilt: der Arzt braucht die schriftliche Einwilligung des Patienten zur Erbringung der IGeL-Leistung. Hat er diese Zustimmung nicht eingeholt, ist der Patient berechtigt, die Zahlung zu verweigern.