Ich werde 2x im Jahr zur Augenuntersuchung gebeten (mindestens). Ich habe trockene Augen und der Arzt sagt, ohne IGEL-Untersuchung könnte er das nicht richtig sehen und er würde empfehlen die Untersuchung zu machen, denn sonst kann ich erblinden. Im Anschluss bekomme ich immer Tropfen verschrieben. Die Tropfen wechseln. Ich bekomme nicht viel Rente und habe aber Angst auf die Untersuchung zu verzichten.
Es ist immer ratsam, eine zweite Meinung von einem anderen qualifizierten Arzt einzuholen, wenn Sie Bedenken bezüglich der empfohlenen medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen haben. Eine offene Kommunikation mit Ihrem Arzt über Ihre finanzielle Lage und Ihre Bedenken kann auch helfen, gemeinsam eine geeignete Lösung zu finden, die sowohl Ihre Gesundheitsbedürfnisse als auch Ihre finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt.
Patienten dürfen nicht zu einer IGeL gedrängt werden. Das heißt: Sie müssen seriös beraten werden, dürfen nicht verunsichert, verängstigt, zur Inanspruchnahme gedrängt oder mit falschen Erfolgserwartungen gelockt werden. Besteht eine Behandlungsalternative, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, muss der Patient darauf hingewiesen werden. Und Kassenleistungen dürfen nicht pauschal schlecht geredet werden.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Es ist immer ratsam, eine zweite Meinung von einem anderen qualifizierten Arzt einzuholen, wenn Sie Bedenken bezüglich der empfohlenen medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen haben. Eine offene Kommunikation mit Ihrem Arzt über Ihre finanzielle Lage und Ihre Bedenken kann auch helfen, gemeinsam eine geeignete Lösung zu finden, die sowohl Ihre Gesundheitsbedürfnisse als auch Ihre finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt.
Patienten dürfen nicht zu einer IGeL gedrängt werden. Das heißt: Sie müssen seriös beraten werden, dürfen nicht verunsichert, verängstigt, zur Inanspruchnahme gedrängt oder mit falschen Erfolgserwartungen gelockt werden. Besteht eine Behandlungsalternative, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, muss der Patient darauf hingewiesen werden. Und Kassenleistungen dürfen nicht pauschal schlecht geredet werden.
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