Hautarzt | 14.07.2020

Video-Verlaufskontrolle Muttermale

Behandlung abgelehnt da keine Inanspruchnahme einer IGeL Leistung

Online hatte ich einer Praxisklinik für Dermatologie einen Termin zur Hautkrebsvorsorge vereinbart. Bereits bei der Terminfindung wurde gefragt, ob man eine zusätzliche IGeL Leistung in Anspruch nehmen wolle, was ich verneinte. Ich vereinbarte einen Termin zum normalen Hautkrebsscreening (Kassenleistung ab 35 Jahren alle 2 Jahre).
Dort angekommen wurde mir drei Formulare in die Hand gedrückt. Zum einen den üblichen Patientenfragebogen, wenn man erstmalig in eine Praxis kommt. Dieser enthielt ganz zum Schluss auf der Rückseite bereits eine Einwilligungserklärung gemäß § 73 Abs. 1b SGB V, die ich gestrichen habe. Eine Verpflichtung nach § 73 ABS. 1b SGB V besteht aber nur für den Fall, daß der Patient mit der Übermittlung einverstanden ist. Das war ich nicht.
Zudem wurde mir noch eine weitere Schweigepflichtsentbindung gegenüber allen möglichen Trägern vorgelegt, die ich unterschrieben sollte, außerdem eine Zustimmung zur Inanspruchnahme der IGel-Leistung der Dokumentation und digitalen Speicherung der Muttermale. Beides unterschrieb ich nicht und gab die Formulare am Empfang zurück.
Kurz darauf wurde ich darauf hingewiesen, dass ich vergessen hätte, etwas zu unterschrieben. Ich verneinte und erklärte, dass ich weder die IGel-Leistung in Anspruch nehme wollte, sondern nur die Kassenleistung und auch keine allumfassende Schweigepflichtsentbindung unterschreiben werde. Dazu bestand keine Notwendigkeit.
Mir wurde gesagt, ich müsse das unterschrieben. Ich verneinte. Man reagierte bereits ungehalten und sichtlich genervt (im Wartezimmer vor anderen Patienten). Man wolle nochmal nachfragen. Kurze Zeit später, kam die Sprechstundenhilfe zurück mit der Info, sie habe mit der Ärztin gesprochen, sie lehne die Behandlung ab, wenn ich nicht beides unterschreiben würde.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Entsprechend dem ärztlichen Leitbild dürfen Patienten nicht zur Inanspruchnahme einer Leistung gedrängt oder eine medizinisch notwendige Behandlung an die Zustimmung zu einer IGeL gekoppelt werden.

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