Urologe | 20.07.2020

Ultraschall zur Prostatakrebs-Früherkennung

teure igel-leistungen

ich hatte beim urolgen die altersgemäße vorsorgeuntersuchung, welche die krankenkasse übernimmt. zusätzlich hat mir der arzt weitere untersuchungen angeraten.
der urologe hat mir blut abgenommen, eine urinprobe habe ich gelassen, ultraschall war laut rechnung auch dabei.
rechnung:
blutentnahme venös 4,20
prostataspezifisches antigen 20,11
untersuchung körpermaterial 3,35
ultraschalluntersuchung prostata 26,81
ultraschalluntersuchung nieren, harnblase 32,16
gesamt 86,63 euro

aus der paxis wurde ich mit den worten "ja ja, alles ok" entlassen.
ganz davon abgesehen ob diese untersuchungen sinnvoll sind, sollte dabei doch mehr rauskommen und dokumentiert sein als ein unkommentierter PSA wert, den ich nach mehrfachem nachfragen, nach monaten per eMail erhielt. andere werte, die sich aus solchen untersuchungen ergeben müssten, erhielt ich nicht.

nun kommt der kern meines missfallens:
dazu noch "ca." 17,00 euro für den arztbrief plus porto zu verlangen halte ich für unangemessen. da ich bereits dir mir angetragenen zusatzuntersuchungen bezahlt hatte, sollte eine "epikrise" inklusive sein. zumal mir die freundliche dame am tresen dies auch versprochen hatte ohne irgendwelche zusatzkosten zu erwähnen. (Anmerkung der Redaktion: Die Epikrise beziehungsweise epikritische Bewertung ist ein zusammenfassender kritischer Bericht über den Ablauf einer Krankheit nach Abschluss des Falles oder nach endgültiger Diagnosestellung)
folgt die eMail des urologen:
On 01.06.2020 14:56, Dr. med. .... wrote:
Sehr geehrter Herr W.,
wir hatten leider weder eine funktionierende Telefonnummer, noch eine email-Adresse von Ihnen. Ich bitte Sie mitzuteilen, ob Sie damit einverstanden sind, dass eine solche Epikrise mit ca. 17.-€ kostenpflichtig ist und ob wir Ihnen diese dann kostenpflichtig zusenden sollen, oder ob Sie diese abholen. Mit freundlichen Grüßen, Dr....

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Ärzte sind verpflichtet, gesetzlich versicherte Patienten darüber zu informieren, wenn die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten einer Behandlung nicht übernimmt (IGeL). Dazu ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag nötig, der möglichst genau über die zu erwartenden Kosten informiert. Der Patient muss der Behandlung auf eigene Rechnung schriftlich zustimmen. Wichtig ist ein schriftlicher Behandlungsvertrag, in dem die Leistungen und der Steigerungssatz aufgeführt sind. Die schriftliche Zustimmung des Patienten muss VOR der Behandlung eingeholt werden. Erfolgt dies nicht, ist der Patient berechtigt, die Zahlung zu verweigern.

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