Frauenarzt | 30.06.2020

Ultraschall auf Gebärmutter- oder Eierstockkrebs

Ultraschall zur Früherkennung einer Schwangerschaft in 5+1 | Unnötiger, verstörender und fragwürdiger aber für den FA lukrativer Ultraschall

Zwecks Schwangerschaftsfrüherkennung wollte ich beim Frauenarzt einen Bluttest machen lassen. Da ich bald eine längere berufliche Reise ins Ausland antrete, drängte die Sprechstundenhilfe mich, stattdessen einen Ultraschall zu machen, da man sofort mehr sehen könne. Meine Frage, ob es nicht für einen Ultraschall zu früh sei, wimmelte sie ab. Über Risiken klärte sie mich nicht auf. Hätte ich erfahren wie umstritten die Behandlung ist, hätte ich niemals zugestimmt. Ich erhielt eine Rechnung, auf der ich unterschreiben sollte. Aber weil die Sprechstundenhilfe die Hand davor hielt, hatte ich keine Gelegenheit, den Text zu lesen. Erst zuhause konnte ich sehen, dass laut der Rechnung ein Ultraschall zum Ausschluss eines Tumors durchgeführt wurde. Davon hat man mir nichts gesagt, ebenso wenig davon, dass es sich um einen Vaginalultraschall handelte. Letzteres erfuhr ich erst mitten in der Behandlung. Ich war von einem normalen Ultraschall ausgegangen - dass es einen Vaginalultraschall gibt, wusste ich nicht.
Die zweite Überraschung war, dass ich für diesen Ultraschall nicht zu "meiner" Gynäkologin gekommen bin, sondern zu ihrem Ehemann. Da ich für diesen Tag einen Termin bei "meiner" Ärztin hatte, war ich davon ausgegangen, dass ich auch von ihr behandelt werden würde. Etwas Anderes ist mit mir nicht kommuniziert worden.
Die Ultraschall-Behandlung hat mich zudem getriggert. Ich bin vor vielen Jahren vergewaltigt worden und hatte damals eine Posttraumatische Belastungsstörung. Dies hatte ich "meiner" Frauenärztin schriftlich auf dem Anamnesebogen und auch mündlich mitgeteilt. Den erzwungenen Ultraschall habe ich als respektlos und entwürdigend empfunden und es ging mir danach sehr schlecht. Als ich zu Beginn der Behandlung laut und deutlich sagte, dass ich mich nicht gut fühle, schob der Arzt mir trotz starker Verkrampfung die Ultraschall-Sonde rein.
Zum Abschluss fragte er, in welcher Woche ich sei und erklärte, dass es dann für einen Ultraschall ohnehin zu früh sei.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Um eine Schwangerschaft festzustellen, kann eine Frauenärztin/ein Frauenarzt zusätzlich zum Schwangerschaftstest eine Ultraschalluntersuchung etwa ab der 5. bis 6. Schwangerschaftswoche durchführen. Dazu führt sie den Schallkopf des Ultraschallgeräts vaginal ein. Bei einem solchen frühen Ultraschall in der Schwangerschaft ist zunächst nur die Fruchthöhle erkennbar. Die Frauenärztin/der Frauenarzt kann sehen, ob diese sich in der Gebärmutter eingenistet hat. Ab etwa der 6. bis 7. Schwangerschaftswoche sind auch die Struktur des Embryos und sein Herzschlag zu erkennen. Eine frühe Ultraschalluntersuchung dient vor allem dazu, die Schwangerschaft zu bestätigen und eine Eileiterschwangerschaft auszuschließen. Einzelheiten wie Organstrukturen oder das Geschlecht des Kindes sind zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht erkennbar.

Die drei gesetzlich vorgesehenen Basis-Ultraschalluntersuchungen finden um die 10., die 20. und die 30. Schwangerschaftswoche statt. Weitere Informationen zur Schwangerschaftsvorsorge finden Sie hier.

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