Urologe | 29.05.2020

Blut-Test auf Prostatakrebs (PSA-Test)

PSA Ligandenassay, sachkosten, C3 Immundiffusion | igel mit stacheln

auf grund eines befundes - geringe blutspuren wurden im urin beim hausarzt nachgewiesen - zum urologen ueberwiesen.
beim urologen wurden per igelleistungen verschiedenste untersuchungen veranlasst, insgesamt 97,44 euro.
zu den einzelnen untersuchungen gab es weder auskunft noch eine preisdarstellung, die blutuntersuchung ist ueberhaupt nicht erfolgt, beratung und hinweise auf risiken wurden auch nicht besprochen.
rueckfrage bei der zustaendigen krankenkasse mit der bitte um beteiligung an den igelkosten wurden abgelehnt und mir im nachinein erklaert, daß die untersuchungen seitens der gesetzlichen krankenkassen vollkommen ausreichend sind und letztendlich von mir selbst zu tragen sind.
von seiten des urologen wird behauptet ich haette eine schriftliche erklaerung zur durchfuehrung von igelleistungen adhoc unterschrieben und damit ebenfalls zur kostenuebernahme mich verpflichtet.
dazu kann ich nur anfuegen, daß weder eine aufklaerung ueber risikenstattgefunden hat noch wurde mir die medizische notwendigkeit einer igelleistung erklärt. mir wurde auch nicht erklaert, ab wann es bei meiner untersuchung um eine gesetzliche leistung der krankenkassen bzw.die einer igelleistung handelt, ueber die kosten wurde ich nicht informiert, keine bedenkzeit eingeraeumt, auch kein kostenvoranschlag unterbreitet, die blutentnahme ueber die vene wurde ebenfalls nicht durchgefuehrt.
mir erscheint die ganze vorgehensweise sehr diffus und nicht angemessen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Wie bei allen IGeL-Leistungen gilt: Patienten dürfen nicht zu einer IGeL gedrängt werden. Das heißt: Sie müssen seriös beraten werden, dürfen nicht verunsichert, verängstigt, zur Inanspruchnahme gedrängt oder mit falschen Erfolgserwartungen gelockt werden. Besteht eine Behandlungsalternative, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, muss der Patient darauf hingewiesen werden. Und Kassenleistungen dürfen nicht pauschal schlecht geredet werden.

Daher sollten Patienten immer Fragen stellen (zur Notwendigkeit, zur Aussagekraft der IGeL, zu Risiken etc), auf eine Kostenvereinbarung bestehen, diese vor der Behandlung gut durchlesen und dann entscheiden, ob sie die IGeL durchführen lassen wollen oder nicht.

Hat der Patient einmal seine schriftliche Zustimmung gegeben, darf der Arzt die Leistung erbringen und abrechnen. Die Krankenkasse erstattet IGeL-Leistungen im Nachhinein nicht.

Im Nachhinein zu beweisen, dass der Arzt nicht oder allenfalls unzureichend aufgeklärt hat, ist für Patienten sehr schwierig. Dann steht im Zweifelsfall das Wort des Patienten gegen das Wort des Arztes.

Fanden Sie diesen Kommentar hilfreich?

Hilfreich 4
Nicht hilfreich 1