Augenarzt | 01.04.2020
Glaukom-Früherkennung
IGeL-Verpflichtung?
Vor der Behandlung des eigentlichen Problems wurde ich auf die Glaukom Früherkennung angesprochen. Ich habe klar beim ersten mal mein Nein geäußert, dass ich keine Früherkennung bzw information dazu wünsche. Der Arzt hat nicht locker gelassen und es unter Zuhilfename meines Alters (35) insgesamt drei mal versucht mir diese anzubieten. Auch die Information darüber das ich Krankenpfleger bin und vertraut bin mit dem Thema hat ihn nicht abgehalten. Als er mit der eigentlichen Behandlung (Eiterndes Gerstenkorn) fertig war und es um eine Empfehlung mit einer Wärmelampe ging, hat er noch sarkastisch nachgesetzt: Sie sind ja Krankenpfleger sie werden schon eine Rotlichtlampe zuhause haben.
Auf der Patienteninformation steht, dass der Augenarzt gesetzlich verpflichtet ist über die Früherkennung zu informieren und dies zu dokumentieren. Ist das wirklich so?
Ich habe mich sehr über den Umgang geärgert und dass die Schilderung meiner eigentliche Problems kaum beachtet wurde. Zwei ältere Damen haben im Wartebereich darüber geredet, dass bei Ihnen an einem Tag 5 mal der Augeninnendruck gemessen wurde zur Früherkennung. Hört sich für mich sehr nach Abzocke an.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufklärung über die Möglichkeit einer Glaukomuntersuchung gibt es nicht. Eine solche Verpflichtung würde ja bedeuten, dass auf all medizinisch möglichen Untersuchungen hingewiesen werden muss. Dies ist bei freiwilligen IGeL-Leistungen wie z.B. der Glaukomuntersuchung nicht der Fall.
Anders sieht dies bei anerkannten Vorsorgeuntersuchungen aus.
Teilweise begründen Ärzte die Dokumentation einer Ablehnung auch als rechtliche Absicherung, falls ein Patient sie im Nachhinein dafür haftbar machen will, dass eine bestimmte Behandlung nicht durchgeführt wurde. Tatsächlich aber müssen Patienten freiwillige Leistungen nicht schriftlich ablehnen. Und sie müssen auch keine negativen Einträge in ihre Patientenakte fürchten.