Hautarzt | 05.05.2020
Ambulante OP: Laser-Verfahren bei einwachsenden Nägeln | Irreführung
Es geht um ein so genanntes Laser-Verfahren bei einwachsenden Nägeln laut Internetseite des Hautarztes. Im Sprechstundentermin nur mündliche Infos vom Arzt, keine schriftlichen Unterlagen, keine schriftliche Vereinbarung. Kostenvoranschlag erst, nachdem ich nochmal angerufen und darum gebeten habe. 4-Seiten-Aufklärungsbogen erst am OP-Tag. Ich sollte blanko unterschreiben, obwohl der Bogen das Laser-Verfahren nicht enthielt und auch der Arzt nichts ausgefüllt hatte. Ich musste mehrfach insistieren, dass der Arzt den Bogen ausfüllt. Ich erfuhr erst jetzt, dass er Teile des Nagels entfernt und dass Laser nur beim Nagelwall zum Einsatz kommt. Ich hatte starke Schmerzen. Und ich hatte aus wichtigen beruflichen Gründen damit geplant, dass ich das Laser-Verfahren jetzt in meinem Urlaub machen lassen kann. Der Arzt drängelte, weil sein Zeitplan sonst gesprengt werde. Ich musste mich sofort entscheiden und sah in dem Moment keine andere Lösung, als die ambulante OP machen zu lassen. Nach der OP bekam ich nur 1 Seite vom Aufklärungsbogen, die PraxisMABin sagte, dass sie alle übrigen Seiten geschreddert hatte! Arzt musste es nochmal ausfüllen, ich musste frisch operiert warten.
Zuhause sah ich dann, dass der Arzt ein falsches Datum eingetragen hatte (1 Tag vor-datiert). Ich forderte später eine Kopie meiner Patientenakte bei dem Arzt an und dort steht: „modifizierte Emmert-Plastik mit Teilextraktion des Nagels.“ Ich fühle mich irregeführt, denn davon war nie die Rede. Nicht auf der Internetseite, nicht in der Sprechstunde. Auch im Aufklärungsbogen hat der Arzt den Abschnitt zu Emmert-Plastik durchgestrichen. Und im Sprechstunden-Termin hatte ich explizit gesagt, dass ich das Laser-Verfahren möchte, weil ich nicht will, dass geschnitten wird. Der Arzt hat dazu geschwiegen und es nicht richtiggestellt. Und ich fühle mich irregeführt, weil das Ganze wegen eines so kleinen Laser-Anteils nicht über die Krankenkasse abgerechnet wurde, sondern von mir selber bezahlt werden musste.