Krankenhaus | 05.04.2020
Chefarzt/Wahlarzt-Behandlung
Tiefe Hirnstimulation bei Dystonie
Beim Ausfüllen der vielen Aufnahme-Formulare war ich total überfordert, dabei ist mir ein schwerwiegender Fehler unterlaufen. Irrtümlich und aus Unwissenheit habe ich eine Wahlleistungsvereinbarung (Privatbehandlung) unterschrieben. Ein aufklärendes Gespräch fand nicht statt. Ich habe eine Privat-Krankenversicherung, diese deckt jedoch den stationären Aufenthalt nicht ab.
Ein Bittbrief von mir an das Klinikum um nachträglichen Verzicht bzw. Rücknahme der Wahlleistungsvereinbarung wurde negativ beschieden.