Urologe | 26.03.2020
Atteste und Gutachten
Spermiogramm | Verweigerte Kassenleistung zugunsten IGeL
Zu Beginn der Untersuchung hat der Arzt klargestellt, dass es für meine Behandlung eine Kassenleistung gibt. Diese akzeptiert er nicht. Ich könne mir dann jemanden suche der das macht und er hat mir "viel Glück" gewünscht. Er führt die Untersuchung ausschließlich gegen private Rechnung durch. Er hat mir seinen Kostenkatalog zur Unterschrift vorgelegt und sich wieder mit verschränkten Armen hingesetzt. Sein praxisteam arbeitet nicht für so wenig Geld. Danach durfte ich vollkommen verwirrt das Zimmer verlassen und einen Termin für die Untersuchung machen. Der Arzt hat nicht nur meine Lage zu einem schwierigen Thema ausgenutzt, sondern auch die fast Monopolstellung seiner Praxis.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Generell gilt das Gebot der Berufsfreiheit, d.h. außer in Notfällen dürfen Ärzte grundsätzlich frei entscheiden, ob sie Patienten behandeln oder nicht. Jedoch treffen auf Ärzte mit Kassenzulassung strengere Berufsregeln zu. Hier gilt: Kassenärzte verstoßen gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten, wenn sie die Versicherten zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Versorgung an Stelle der ihnen zustehenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen.
Melden Sie unseriöses Verhalten umgehend der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes. Diese prüft den Fall und kann disziplinarrechtliche Maßnahmen gegenüber Ärzten einleiten.