Hautarzt | 09.03.2020

Hautkrebs-Screening

Terminverweigerung wegen abgelehnter IGeL

Ich wollte heute telefonisch einen Termin für ein Hautkrebs-Screenings vereinbaren. Da ich umgezogen bin, muss ich mir dafür einen neuen Hautarzt suchen. Ich bin älter als 35 Jahre und das letzte Hautkrebsscreening wurde bei mir im vorletzten Jahr durchgeführt, sodass ich es dieses Jahr wieder zulasten der GKV in Anspruch nehmen kann.
Ich versuchte es bei der Praxis eines zugelassenen Vertragsarztes. Bei meinem Anruf teilte mir die Arzthelferin mit, dass in ihrer Praxis das Hautkrebsscreening nur bei einer Zuzahlung von 45 Euro möglich wäre. Dafür würde sich der Doktor aber anders als andere Ärzte besonders viel Zeit, nämlich 20 Minuten, für seine Patienten nehmen. Ich erklärte, dass ich das Hautkrebsscreening nur als gesetzliche Kassenleistung durchführen lassen möchte.
Daraufhin wurde mir ein Termin verweigert, mit der Begründung, dass der Arzt diese Untersuchung nur in Verbindung mit einer Zuzahlung für IGeL in der notwendigen Sorgfalt durchführen könne und wolle.

Ist Ihnen das auch passiert?