Augenarzt | 02.02.2020

Makuladegeneration Früherkennung

OCT Untersuchung | OCT Untersuchung (Kassenleistung) als IGEL Leistung abgerechnet

In der Angelegenheit der augenärztlichen Untersuchung mittels optischer Kohärenztomographie (OCT) zur Diagnostik des Makulaödems im Rahmen der diabetischen Retinopathie habe ich auf den Kostenträger (meine gesetzliche Krankenkasse) hingewiesen.
Diese Kostenübernahme wurde mir in der Praxis verwehrt sowie bei persönlicher Nichtbezahlung die erforderliche Untersuchung abgelehnt, sodass ich auf Grund dieser Differenzen zur Vorauszahlung gezwungen war.
Dennoch besteht seit 1. Oktober 2019 eindeutig die gesetzliche Voraussetzung und Veranlassung für die kassenärztliche Abrechnung. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben im Bewertungsausschuss die Vergütung für die optische Kohärenztomographie (OCT) festgelegt und für die Abrechnung vier neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Die Vergütung der optischen Kohärenztomographie zur Diagnostik und Therapiesteuerung bei Netzhauterkrankungen wurde Ende 2018 beschlossen. Damit können Augenärzte das bildgebende Verfahren über den EBM als Kassenleistung abrechnen.

Anspruch auf die neue Kassenleistung haben Patienten mit einer neovaskulären altersbedingten Makuladegeneration oder einem Makulaödem infolge einer diabetischen Retinopathie. KBV und GKV-Spitzenverband haben im Bewertungsausschuss die Vergütung für die optische Kohärenztomographie (OCT) festgelegt und für die Abrechnung vier neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen. Pro Auge zahlen die Krankenkassen 43,18 Euro extrabudgetär.

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