Augenarzt | 22.01.2020
Atteste und Gutachten
Gesichtsfeldmessung | Unzulässige Praxis um Zahlung von nicht gewünschten IGeL-Leistungen zu erzwingen.
Bei mir sollte eine Gesichtsfelduntersuchung gemacht werden und mir wurde gesagt, es gibt eine Untersuchung, die von der Kasse gezahlt wird, die andere muss man selber zahlen. An der Rezeption zur Terminvergabe wurde auch gesagt, es werden mehrere Untersuchungen gemacht. Dort habe ich dann gesagt, es soll nur das gemacht werden, was die Kasse bezahlt !!! Ich bekam einen Termin mit dem Hinweis danach dürfte ich nicht Autofahren, weil es erweiternde Augentropfen gibt. Das dies schon Teil der IGel Untersuchung war, wußte ich nicht. Muss ich als Patient auch nicht wissen.
Beim Termin wurde zum Thema selbst bezahlen erst mal nicht gesagt. Erst während der 2. Untersuchung hieß es dann lapidar "Sie wissen aber, dass das 80 € kostet?" ....
Meine Reaktion: ich wußte, dass es kostenpflichtige Untersuchungen und Kassenleistungen gibt und wollte nur die Kassenleistung. Und unterschrieben hab ich auch nicht, dass ich irgendwas bezahlen müsste also bezahl ich auch nichts.
Nun würden sich sehr viele Patienten sicher nicht trauen, die Zahlung einer angefangenen Untersuchung zu verweigern, besonders wohl auch ältere Menschen nicht. Dieses Verhalten sieht für mich sehr danach aus, die Patienten mit Absicht zur Zahlung von Leistungen zu "überreden" - manche fühlen sich auch schlicht gezwungen/überrumpelt - die diese eigentlich gar nicht wollen.
Ganz deutlich ausgedrückt wirkte das für mich wie ein absichtlicher Betrugsversuch, um eine nicht gewünschte Untersuchung und Bezahlung zu erzwingen.