Hautarzt | 23.01.2020

Hautkrebs-Screening

IGel Leistung aufgezwängt

Termin zur Hautkrebsvorsorge vereinbart. Diese Leistung hatte ich in den letzten 5 Jahren in derselben Praxis zwei Mal in Anspruch genommen, ohne dass es jemals Probleme gab. Allerdings hat eine Vertretungsärztin die Untersuchung durchgeführt. In der Praxis angekommen, hatte ich nochmals erwähnt, dass die Kosten von meiner Krankenkasse übernommen werden und über die Gesundheitskarte laufen. Mir wurde kurz vor der Untersuchung (nicht im Wartezimmer) ein Formular mit unterschiedlichen Untersuchungsmethoden in die Hand gedrückt. Hier hieß es, die Ärztin werde das dann mit mir besprechen. Bei der Ärztin habe ich dann nochmal wiederholt, dass die Untersuchung bisher immer über die Gesundheitskarte abgerechnet wurde und ich auch nur diese Leistung in Anspruch nehmen möchte. Die Ärztin meinte darauf hin, dass sie das so nicht machen kann und dass ich die Kosten dann selbst über die Krankenkasse einreichen muss. Schlussendlich musste ich dann schnell etwas unterschreiben, eine Untersuchung für EUR 39,87 mit der Annahme, dass ich die Kosten dann selbst zurückholen muss. Ich war zwar verwundert, dachte aber, dass das vielleicht mit der Vertretungssituation zusammenhängt.
Nachträglich habe ich dann von meiner Krankenkasse erfahren, dass die Kosten nicht erstattungsfähig sein weil ja eine IGel Leistung in Anspruch genommen wurde, wofür ich ja dann auch eine Einwilligung unterschrieben habe. Ich hatte dann nochmals in der Praxis angerufen. Hier hieß es, dass ich ja für die Leistung unterschrieben hätte.
Klar, habe ich. Allerdings ohne genügend Zeit um mir das Formular nochmals genau durchzulesen. Und unter dem Vorwand, dass ich die Kosten einreichen kann. Auf Bewertungsportalen habe ich gesehen, dass anderen Patienten dasselbe widerfahren ist. Letztendlich wurde ich von der Ärztin knallhart angelogen. Sie hatte nie erwähnt, dass das eine zusätzliche Leistung ist, sondern, dass sie das über die Gesundheitskarte nicht abrechnen "kann". Dies ist eine Arztpraxis für gesetzlich Versicherte.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Sehr ärgerlich.

Richtig ist, dass IGeL-Leistungen im Nachhinein nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Hat der Patient erst einmal bezahlt, bleibt er auf den Kosten sitzen. Das wissen auch die Ärzte! Solche Fehlinformationen sind irreführend.

Patienten sollten sich immer genug Zeit nehmen, um die Papiere, die sie unterschreiben (sollen) vorher gut durchzulesen. Lassen Sie sich nicht bedrängen, beharren Sie auf ausreichend Zeit zum Durchlesen und fragen Sie nach, ob sie alles richtig verstanden haben. Auf eine Zusatzvereinbarung über IGeL-Leistungen muss immer stehen, dass dies eine privat zu zahlende Leistung ist und die Krankenkasse diese Kosten nicht übernimmt.

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