Augenarzt | 21.12.2019

Makuladegeneration Früherkennung

Abzocke bzw. Dollarzeichen im Auge???

Man erklärte mir, dass meine Krankenkasse die Kosten für die Untersuchung nicht übernimmt und ich die Kosten selbst zu tragen hätte. Ich hatte keine 90,00 Euro zum Termin mitgebracht. Daher wurde auch keine entsprechende Untersuchung vorgenommen und ich wurde einfach wieder nach Hause geschickt. Meine Nachfrage, ob man mich doch behandeln könnte und mir dann Eine Rechnung zukommen lassen könnte, wurde abgelehnt mit dem Hinweis, dass man grundsätzlich keine Rechnung ausstellen würde. Habe dann einen neuen Termin erhalten mit dem Hinweis, die 90,00 Euro in bar für die Untersuchung mitzubringen! Das war nun schon meine 4.Untersuchung, die ich selbst bezahlt habe und das grundsätzlich immer in bar.
Da werde ich ja arm bei! Ich bin übrigens 93 Jahre alt. Ist so eine kostspielige Untersuchung da überhaupt noch erforderlich, oder handelt es sich hier einfach nur noch um Abzocke?

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Grundsätzlich gilt: Gesetzlich Krankenversicherte sind nicht verpflichtet, IGeL-Behandlungen sofort bar zu bezahlen. Und ohne korrekt Rechnung können Sie die Bezahlung verweigern.

Wenn sich gesetzlich Versicherte für eine IGeL entscheiden, werden sie zu Privatpatienten. Damit gelten die Vorschriften der privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Das heißt, eine Rechnung ist Pflicht. Erst wenn der Arzt eine korrekte Rechnung erstellt und überreicht hat, müssen Patienten bezahlen.

Der Arzt kann entscheiden, welche Zahlungsmethode er akzeptiert. Generell müssen Praxen keine Kartenzahlung ermöglichen, sondern dürfen vom Patienten durchaus eine Barzahlung verlangen. Grundsätzlich ist die Behandlung unmittelbar nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

Ärzte können gesetzlich versicherte Patienten aber nicht dazu verpflichten, genügend Bargeld mit sich zu führen. Üblich ist daher die Vereinbarung einer Zahlungsfrist, die auf der Rechnung angegeben und vom Arzt bestimmt werden darf. Der Patient hat innerhalb dieser Frist zu zahlen, da der Arzt nach Ablauf der Frist berechtigt ist, dem Patienten eine Mahnung zu schicken. Eine gesetzliche Zahlungsfrist für IGeL gibt es nicht, jeder Arzt kann die Zahlungsfrist selbst bestimmen. Er muss sie aber in der Rechnung ausweisen. Diese Fristen liegen normalerweise bei 14 bis 30 Tagen.


Die Optische Kohärenztomographie (OCT) zur Früherkennung einer Makuladegeneration müssen Patienten als individuelle Gesundheitsleistung (IGel) selbst bezahlen. Lediglich im Rahmen einiger Selektivverträge zwischen Krankenkassen und Ärzteverbänden sowie teilweise bei der Behandlung in Klinikambulanzen werden die Kosten für die OCT zur bedarfsgerechten Steuerung der intravitrealen Injektionsbehandlung durch Krankenkassen übernommen.

Neu ist: ab sofort kann die Optische Kohärenztomographie (OCT) zur Diagnostik und Therapiesteuerung bei einer altersbedingten Makuladegeneration (feuchte AMD) und des Makulaödems bei diabetischer Retinopathie als Krankenkassen-Leistung abgerechnet werden. Mit Hilfe der OCT können der Erkrankungsverlauf und die Notwendigkeit von wiederholten Spritzenbehandlungen in das Auge überprüft werden.

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