Augenarzt | 21.12.2019
Glaukom-Früherkennung
Glaukom Vorsorge
Seit vielen Jahren bin ich Patientin in der Augenarztpraxis und werde in regelmäßigen Abständen von der Sprechstundenhilfe auf die Glaukom-Vorsorgeuntersuchung angesprochen. Bei Ablehnung wird eine Unterschrift gefordert, das lehnte ich ab. Auf meine Nachfrage, ob die Ärztin das fordert, bestätigte dies die Angestellte mit einem Nicken. Die Augenärztin hat es nicht angesprochen, sie schrieb nur auf dem Handzettel für meine Hausärztin die Diagnose sowie : "(V) lehnt Pat. derzeit ab." Was immer das heißen mag? Das konnte ich erst später lesen, da meine Pupillen weit gestellt wurden.
Ich habe halbjährliche Chefarzt-Termine in der Augenklinik (mit Überweisung der Augenärztin) aufgrund meiner Vorgeschichte und OP. Dort werden verschiedene Untersuchungen durchgeführt, (u. a. Augendruckmessung, OCT) als Kassenleistung. Warum soll ich ein paar Wochen vorher diese IGeL-Leistung bezahlen?
2015 hatte ich schon einmal eine Beschwerde beim IGeL-Ärger abgegeben, danach wurden die Patienten in dieser Augenarztpraxis nicht mehr angesprochen, ein Bildschirm mit den Angeboten wurde im Wartezimmer installiert, das ist akzeptabel. Aber jetzt werden die Patienten wieder gefragt.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Tipps für Patienten:
- Wenn Ihnen Ihr Augenarzt eine Glaukom-Früherkennung anbietet, dann fragen Sie konkret nach dem individuellen Nutzen.
- Klären Sie mit Ihrem Arzt und mit Ihrer Krankenkasse, ob bei Ihnen ein Verdacht auf ein Glaukom oder ein bestimmter Risikofaktor vorliegt. Denn dann ist die Untersuchung eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Sofern Sie sich gegen eine Glaukom-Früherkennung entscheiden, müssen Sie den Verzicht gegenüber dem Augenarzt nicht schriftlich bestätigen und auch keine Nachteile bei einer möglichen späteren Diagnose befürchten.