sonstige Fachrichtung | 28.11.2019
Zweitmeinung | Zweitmeinung
Wir fuhren für eine 2. Meinung zu einem Facharzt. Meine Mutter, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, konnte nicht mitkommen da sie sich zu diesem Zeitpunkt im Krankenhaus aufhielt. Ich fuhr mit meinem Vater zu dem Facharzt. Dort wurde uns erklärt, dass wir diese Beratung selbst bezahlen müssen da die Patientin nicht dabei sei. Kosten für die Beratung würden sich um die 100 Eur belaufen. Dem wurde zugestimmt da 100 Eur angemessen waren. Danach kam die Rechnung für die Beratung und wurde beglichen.
5 Monate später erhielten wir eine Rechnung über 6000 Eur für die DNA Analyse die von Arzt angefordert wurde. Wir wurden weder über Kosten aufgeklärt noch haben wir etwas unterschrieben. Meine Mutter ist nun am Ende mit ihrer Kraft und muss sich noch mit so etwas rumplagen. Das kann echt nicht legal sein.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wünscht ein GKV-Patient eine Behandlung außerhalb des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenversicherung, so muß ihn der Arzt darauf hinweisen, daß diese Leistung vom Patienten aus eigener Tasche zu bezahlen ist und ihm kein Erstattungsanspruch gegenüber seiner Versicherung zusteht. Eine derartige Aufklärungs- und Verpflichtungserklärung ist SCHRIFTLICH und VOR Durchführung der Privatleistung zu verfassen sowie vom Patienten zu unterzeichnen.
Kommt der Arzt dieser Verpflichtung nicht nach, hat er also keine schriftliche Zustimmung des Patienten, dann darf der Patient die Begleichung der Rechnung verweigern.