Hautarzt | 09.12.2019
Hautkrebs-Screening
Screening wird in dieser Praxis nur mittels Auflichtmikroskop durchgeführt | Keine IGEL-Leistung - Keine Untersuchung
Zur Vorgeschichte:
Nach monatelangem Warten hatten meine Frau (64) und ich (66) letzte Woche endlich unseren "Screeningtermin" in einer Hautarztpraxis. Dies vor dem Hintergrund, daß meine Frau bereits Krebs hatte und mit der permanenten Angst vor Metastasen lebt, und bei unserer Tochter, vor 4 Jahren, damals mit 21 Jahren, bereits eine Krebsvorstufe diagnostiziert worden war, und die entsprechende Hautpartie entfernt wurde.
Unser Erlebnis:
Zu meinem Erstaunen wurde in der Praxis sofort ein Zuzahlung von 25€ pro Person gefordert. Meine Frau war bereit zu zahlen. Ich weigerte mich zunächst. Da wurde mir erklärt, daß diese Praxis nur mit "beleuchteter Auflichtmikroskopie" arbeitet. Wegen einiger auffälliger Stellen hatte meine Familie mich gedrängt mich mal generell untersuchen zu lassen. Also willigte ich ein.
Meine Frage:
Wie ist ein solches Verhalten begründet, und ist das so OK? Und welche reale Mehrleistung habe ich nun für die 25 € erhalten?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Zum Früherkennungsprogramm gehört die normale Hautuntersuchung durch das geschulte Auge des Arztes. Oft benutzen Ärzte zusätzlich ein sogenanntes Dermatoskop (Auflichtmikroskop) zur Begutachtung tieferer Schichten der Haut. Hautveränderungen, insbesondere Pigmentflecken, können mittels Dermatoskop um das Zehnfache vergrößert werden, was eine genauere Diagnose ermöglicht.
Die Untersuchung per Dermatoskop gehört nicht zum Screening-Programm der gesetzlichen Kassen. Die Untersuchung mit einem Dermatoskop wird von der gesetzlichen Krankenkasse normalerweise nur dann übernommen, wenn damit gezielt eine verdächtige Stelle untersucht wird.
Weitergehende Informationen finden Sie hier.