Ich wurde zu einer PRT gedrängt. Man hat mich nicht darüber informiert, dass dies bei einem Schmerztherapeut oder im Krankenhaus eine reguläre Kassenleistung ist. Dies habe ich erst aus Zufall erfahren. Ich habe mir dann einen Schmerztherapeut gesucht, er hat sich ebenfalls die Unterlagen angeschaut und festgestellt, dass diese Therapie für mich absolut nicht in frage kommt. Da die Ursachen der Schmerzen von anderer Stelle kommen.
Die PRT ist eine Behandlung chronischer Schmerzzustände bei degenerativen Wirbelsäulenerkrankungen, insbesondere im Bereich der Hals- und Lendenwirbelsäule. Bei der PRT wird eine dünne Injektionsnadel unter computertomografischer Kontrolle nahe an eine Nervenwurzel im Bereich der Wirbelsäule geführt. Dort kann man gezielt und sehr genau lokal Medikamente einbringen, um chronische Schmerzzustände zu lindern.
Gemäß Beschluss des Bewertungsausschusses darf die PRT ab 1. April 2013 in der gängigen Variante mit CT nur noch von bestimmten Ärzten erbracht werden:
- Ärzte, welche die Voraussetzungen gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten selber erfüllen oder
- auf Überweisung von Ärzten mit diesen Voraussetzungen
- auf Überweisung durch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie
Wer sich also bei einem Neurochirurgen oder Radiologen einer PRT unterziehen möchte, benötigt dafür eine Überweisung von einem für die Schmerztherapie qualifizierten Arzt. Voraussetzung für eine Behandlung ist eine gesicherte Diagnose im Rahmen eines auf verschiedenen Behandlungsansätzen basierenden Behandlungskonzeptes.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Anmerkung der Redaktion:
Die PRT ist eine Behandlung chronischer Schmerzzustände bei degenerativen Wirbelsäulenerkrankungen, insbesondere im Bereich der Hals- und Lendenwirbelsäule. Bei der PRT wird eine dünne Injektionsnadel unter computertomografischer Kontrolle nahe an eine Nervenwurzel im Bereich der Wirbelsäule geführt. Dort kann man gezielt und sehr genau lokal Medikamente einbringen, um chronische Schmerzzustände zu lindern.
Gemäß Beschluss des Bewertungsausschusses darf die PRT ab 1. April 2013 in der gängigen Variante mit CT nur noch von bestimmten Ärzten erbracht werden:
- Ärzte, welche die Voraussetzungen gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten selber erfüllen oder
- auf Überweisung von Ärzten mit diesen Voraussetzungen
- auf Überweisung durch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie
Wer sich also bei einem Neurochirurgen oder Radiologen einer PRT unterziehen möchte, benötigt dafür eine Überweisung von einem für die Schmerztherapie qualifizierten Arzt. Voraussetzung für eine Behandlung ist eine gesicherte Diagnose im Rahmen eines auf verschiedenen Behandlungsansätzen basierenden Behandlungskonzeptes.