...habe trockene AMD die bekannter maßen nur sehr schlecht oder kaum medizinisch behandelt werden kann. Das Sehen mit dem linken Auge brachte eine horizontale und mit dem rechten Auge eine vertikale Verschiebung der Darstellung des "Sehbildes" zu Stande. Nun wurde mir von mehren Augenärzten dieser Klinik eine OCT-Untersuchung mit schriftlicher Zustimmung empfohlen, weil die Kostenübernahme meiner Krankenkasse nicht erfolgen würde und ich diese übernehmen müßte. Diese Prozedur müßte alle 2-3 Monate wiederholt werden, um zwingend den Krankheitsverlauf sichtbar erkennen und Maßnahmen festlegen zu können. Bisher habe ich bereits 3-mal jeweils einen hierfür mich nicht nachvollziehbar festgelegten Betrag von 93,84€ bezahlt!
Mal sehen wie es weiter geht!
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Ende 2018 beschlossen, die Optische Kohärenztomographie (OCT) zur Diagnostik und Therapiesteuerung bei einer neovaskulären altersbedingten Makuladegeneration (feuchte AMD) und des Makulaödems bei diabetischer Retinopathie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Mit Hilfe der OCT können der Erkrankungsverlauf und die Notwendigkeit von wiederholten Spritzenbehandlungen in das Auge überprüft werden.
Zur Voraussetzung der Kostenübernahme ab dem 01.10.2019 machen die Krankenkassen, dass die Diagnose "Diabetisches Makulaödem" oder "feuchte Makuladegeneration" lautet und bereits anderweitig gestellt wurde. Der Patient muss ggf. darüber einen geeigneten schriftlichen Befund sowie ggf. eine Bilddokumentation der Diagnose vorlegen.
Bisher müssen Patienten die OCT Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung (IGel) selbst bezahlen. Lediglich im Rahmen einiger Selektivverträge zwischen Krankenkassen und Ärzteverbänden sowie teilweise bei der Behandlung in Klinikambulanzen werden die Kosten für die OCT zur Begleitung der Spritzenbehandlung durch Krankenkassen übernommen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Ende 2018 beschlossen, die Optische Kohärenztomographie (OCT) zur Diagnostik und Therapiesteuerung bei einer neovaskulären altersbedingten Makuladegeneration (feuchte AMD) und des Makulaödems bei diabetischer Retinopathie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Mit Hilfe der OCT können der Erkrankungsverlauf und die Notwendigkeit von wiederholten Spritzenbehandlungen in das Auge überprüft werden.
Zur Voraussetzung der Kostenübernahme ab dem 01.10.2019 machen die Krankenkassen, dass die Diagnose "Diabetisches Makulaödem" oder "feuchte Makuladegeneration" lautet und bereits anderweitig gestellt wurde. Der Patient muss ggf. darüber einen geeigneten schriftlichen Befund sowie ggf. eine Bilddokumentation der Diagnose vorlegen.
Bisher müssen Patienten die OCT Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung (IGel) selbst bezahlen. Lediglich im Rahmen einiger Selektivverträge zwischen Krankenkassen und Ärzteverbänden sowie teilweise bei der Behandlung in Klinikambulanzen werden die Kosten für die OCT zur Begleitung der Spritzenbehandlung durch Krankenkassen übernommen.