Hautarzt | 13.10.2019

Hautkrebs-Screening

2x Privat-Rechnung für 1 Hautkrebsscreening (Kassenleistung!)

TERMIN HAUTKREBS-SCREENING (1x pro Jahr, med. begründet, KASSENLEISTUNG meiner Krankenkasse!):
Untersuchung fand beim 1. Termin NICHT statt, nur oberflächlicher Check aus 1 m Entfernung! Dafür bekam ich eine Rechnung über 48,-€ ... Musste einen zweiten Termin in der Gemeinschaftspraxis wahrnehmen (beim Arzt des Vertrauens), damit die verdächtigen Leberflecke endlich gecheckt werden (tatsächlich mussten im Anschluss 3 verdächtige Flecke operativ entfernt werden!); für die 2. Untersuchung (diesmal gründlich) bekam ich dann nochmals eine 2. Rechnung über 48,-€, obwohl das Hautkrebsscreening bei meiner Krankenkasse als Kassenleistung aufgelistet ist!!!

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Seit Juli 2008 gibt es ein bundesweites Programm zur Hautkrebs-Früherkennung. Alle gesetzlich Krankenversicherten ab 35 Jahren können seither kostenfrei alle zwei Jahre eine Ganzkörperuntersuchung von geschulten Haut- und Hausärzten vornehmen lassen. Zum Früherkennungsprogramm gehört die normale Hautuntersuchung durch das geschulte Auge des Arztes. Oft benutzen Ärzte zusätzlich ein sogenanntes Dermatoskop (Auflichtmikroskop) zur Begutachtung tieferer Schichten der Haut. Hautveränderungen, insbesondere Pigmentflecken, können mittels Dermatoskop um das Zehnfache vergrößert werden, was eine genauere Diagnose ermöglicht.

Die Untersuchung per Dermatoskop gehört nicht zum Screening-Programm der gesetzlichen Kassen. Die Untersuchung mit einem Dermatoskop wird von der gesetzlichen Krankenkasse normalerweise nur dann übernommen, wenn damit gezielt eine verdächtige Stelle untersucht wird.

Krankenkassen bieten ihren Versicherten ganz unterschiedliche Vorteile bei der Hautkrebs-Früherkennung. Manche übernehmen die Mehrkosten für den Einsatz eines Dermatoskops, manche finanzieren die Früherkennung auch vor dem 35. Lebensjahr oder jährlich statt zweijährlich. Eine Nachfrage bei der eigenen Kasse lohnt sich also.

Wichtig: haben Sie eine Leistung schon als IGeL-Leistung privat bezahlt, erstattet Ihnen keine Krankenkasse den Betrag nachträglich wieder zurück. Daher: immer VOR der Behandlung die Kasse anrufen und die Kostenübernahme klären.

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