sonstige Fachrichtung | 09.10.2019
IMT Doppler Untersuchung | IGEL Leistung mit Rechnung doppelt so teuer
Ich hatte am 09.10.2019 einen Termin für eine sogenannte IMT Untersuchung. Das diese eine IGEL Leistung wäre wusste ich vorab.
Auch die Kosten von 80,00€ waren mir bekannt. Als ich dann aber zum Termin erschien, wollte man die Summe vorab in bar und vor Ausführung der eigentlichen Leistung. Ich hatte nicht genug Bargeld dabei und sagte, das ich ja bereits seit mehreren Jahren als Patient genau bei diesem Arzt in Behandlung bin.
Man soll mir eine Rechnung ausstellen, die ich dann überweisen würde.
Daraufhin schaute mich die Sprechstundenhilfe mit großen Augen an und meinte, das müsse sie erstmal mit dem Doktor besprechen. Als sie zurück kam, wurde mir gesagt, wenn ich eine Rechnung haben möchte und die Behandlung noch heute in Anspruch nehme, dann würde das 160 € statt der vorherigen 80 € kosten !
Ich war, muss ich sagen, mehr als geschockt.
Wenn ich einen neuen Termin habe, soll ich bitte das Geld dann in bar auf jeden Fall mit dabei haben, ich würde dann eine Quittung dafür erhalten.
Wie, fragte ich, eine Quittung, was ist mit einer Rechnung!
Ich verließ die Praxis. Eine Meinung zu diesem Sachverhalt würde mich sehr interessieren.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wenn Sie beim Arzt eine Individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch nehmen, müssen Sie weder vorab bezahlen noch eine Anzahlung leisten. Vielmehr muss der Arzt Ihnen eine Rechnung ausstellen – und zwar nach der Behandlung.
Es gibt eine Vorleistungspflicht des Arztes, das heißt, der Arzt muss zunächst die Behandlung durchführen, bevor er überhaupt einen Zahlungsanspruch hat. Aus diesem Grund müssen Patienten auch keine Vorkasse oder Anzahlung leisten.
Nach § 12 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. § 10 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird eine Vergütung für den Arzt durchsetzbar, wenn dem Patienten eine Rechnung gestellt worden ist, die bestimmte Mindestangaben zur Leistungsbeschreibung enthält. Diese Mindestangaben kann der Arzt nur nach der Behandlung sicher auflisten. Erst wenn er die korrekte Rechnung erstellt und überreicht hat, müssen Patienten bezahlen. Ein Zahlungsbeleg (Quittung) reicht nicht aus.
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