Augenarzt | 11.09.2019

Ausmessung der Augen vor Operation eines „Grauen Stars“ (z.B. IOL-Master)

Vorsorgeuntersuchung | Patienten-Beeinflussung zu IGeL bei Vorsorgeuntersuchung

Am 29.08.2019 besuchte meine Mutter, geb.1946, die Praxis ihres Augenarztes im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung für eine anstehende Augen-OP wegen grauem Star.

Meine Mutter wurde zu Beginn des Arztgespräches sehr kurz u. knapp darauf „hingewiesen“, dass es eine weitere Untersuchungsmethode gäbe, diese allerdings keine Kassenleistung sei, jedoch nötig wäre (Arztaussage: „Die brauchen wir halt“). Was bleibt einem Patienten da groß übrig als zu antworten „Ja, dann machen wir es so“?

Meines Erachtens nach eine unmissverständliche, unseriöse Beeinflussung der Patientin zu Gunsten des Arztes! Wäre die Beratung bzw. die Information des Arztes eindeutig, klar und verständlich ausgefallen, hätte meine Mutter niemals 150,- Euro für diese Vorsorgeuntersuchung noch in der Praxis per Kartenzahlung beglichen!

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Ärzte müssen Sie ausführlich und verständlich sowohl über den Nutzen als auch über die möglichen Risiken der von ihnen empfohlenen medizinischen Leistung aufklären. Des Weiteren müssen Ärzte gesetzlich Krankenversicherte vorab darüber aufklären, wenn eine ärztliche Behandlung nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird.

Sie sollten sich nicht scheuen, dem Arzt wichtige Fragen direkt zu stellen: Welchen Nutzen hat die zusätzliche Behandlung für mich und wie gut ist dieser Nutzen belegt? Welche Risiken sind mit der Behandlung verbunden? Warum ist die Leistung keine Kassenleistung? Am Ende jedoch müssen Sie selbst entscheiden, ob die angebotene Leistung sinnvoll ist. Generell gilt: Der Arzt darf nur mit Ihrer Zustimmung tätig werden. Die Bundesärztekammer hat Regeln aufgestellt, an die Ärzte sich halten sollten.

Dort schreibt die Bundesärztekammer unter Punkt 4:

"Seriöse Beratung

Jegliche Beratung im Zusammenhang mit individuellen Gesundheitsleistungen muss so erfolgen, dass die Patientin oder der Patient nicht verunsichert oder gar verängstigt wird, dass nicht zur Inanspruchnahme einer Leistung gedrängt wird und dass keine falschen Erwartungen hinsichtlich des Erfolges einer Behandlung geweckt werden."

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