Mir wurde eine Behandlungstermin erstmal verweigert, da ich die Innendruckmessung nicht in Anspruch nehmen wollte. Erst mit dem Hinweis, das ich Schlieren bzw. Flusen im Sichtfeld habe, habe ich einen Termin bekommen.
Wenn Arztpraxen mit Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung die Terminvergabe von der Inanspruchnahme privatärztlicher Leistungen abhängig machen, verstoßen sie gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten.
Hier liegt unter anderem ein Verstoß gegen § 128 Abs. 5a SGB V vor, den Sie der kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes melden können. Diese kann ein Disziplinarverfahren gegen die Ärztin einleiten.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wenn Arztpraxen mit Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung die Terminvergabe von der Inanspruchnahme privatärztlicher Leistungen abhängig machen, verstoßen sie gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten.
Hier liegt unter anderem ein Verstoß gegen § 128 Abs. 5a SGB V vor, den Sie der kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes melden können. Diese kann ein Disziplinarverfahren gegen die Ärztin einleiten.