Augenarzt | 01.02.2023
Glaukom-Früherkennung
Abzocke beim Augenarzt
Ich buchte über das Online-Portal https://augenarzt.lasermed.de/berlin/augenarzt-mitte-weydingerstrasse/ des Arztes einen Termin, den ich auch wahrnahm.
Als ich sagte, ich möchte keine Igel-Leisungen, machte mich die Sprechstundenhilfe (männl.) darauf aufmerksam, daß zu diesem Termin zwingend eine Glaukom-Untersuchung notwendig wäre. Wenn ich diese kostenpflichtige Leistung nicht in Anspruch nehmen wollte, könnten sie mich nicht behandeln.
Da ich ein akutes anderes Augenproblem hatte, bezahlte ich zähneknirschend die €45 . Als ich eine Quittung verlangte, mußte ich auf dem Formular bestätigen, daß ich die ausgewählten Leistungen wünschte, obwohl das nicht der Fall war.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wenn Arztpraxen mit Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung die Terminvergabe von der Inanspruchnahme privatärztlicher Leistungen abhängig machen, verstoßen sie gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten.
Hier liegt unter anderem ein Verstoß gegen § 128 Abs. 5a SGB V vor, den Sie der kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes melden können. Diese kann ein Disziplinarverfahren gegen die Ärztin einleiten.