Augenarzt | 09.02.2023
Atteste und Gutachten
Sehtest/Beratung | Abzocke bei Sehtest
Ich war heute beim Augenarzt für eine normale Kontrolluntersuchung und Sehtest da meine Brille mir zu schwach erscheint.
Ich habe mich überrumpeln lassen und musste für den Sehtest 20 € zahlen.
Der Sehtest war sehr kurz, um einiges kürzer als beim Optiker. Ob er sehr genau war wage ich auch zu bezweifeln da die Vorrichtung durch die man beim Sehtest schauen muss, sowie der Stuhl nicht verstellbar war und ich meinen Kopf sehr verrenken musste um durch die Linsen schauen zu können.
Ich habe auf Ihrer Homepage bereits einen Bericht darüber gefunden, dass Augenärzte den Sehtest eigentlich nicht noch einmal privat abrechnen dürfen.
Nun ist es leider so, da ich mich eben sehr überrumpeln habe lassen, habe ich das Formular nicht genau (Rückseite) gelesen dass ich unterschrieben habe, Auf diesem steht nun, dass eine Beratung erfolgt ist bezüglich "welche Brille und welche Brillengläser unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Bedürfnisse besonders geeignet sind". Eine Beratung ist allerdings nicht erfolgt, es war ein kurzer Test von vielleicht vier oder fünf Minuten und ich selbst habe gesagt ich sehe auch nah nicht mehr so gut und dann habe ich da noch mal vier Buchstaben abgelesen das war die "Beratung".
Ich weiß nicht, ob das legal ist? Ob ich das an die Krankenkasse melden sollte, das die Ärztin zweimal kassiert?
Oder habe ich durch die Unterschrift der Praxis Recht gegeben, obwohl gar keine Beratung erfolgt ist?
PS: leider lässt Ihre Homepage ein verschicken des Formulars nicht zu, ohne das man eine "Selbstzahlerleistung" auswählt. Daher habe ich irgendetwas angeklickt. Die Igel Leistung war aber " SEHTEST"
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wenn Ärzte doppelt bei Patienten kassieren, begehen sie eine Form von Betrug. Dies ist ein Verstoß gegen die beruflichen Ethikrichtlinien für Ärzte und kann zu schwerwiegenden rechtlichen und beruflichen Konsequenzen führen.
In solchen Fällen können Patienten Anzeige bei der Polizei erstatten oder sich an die zuständige Ärztekammer wenden. Die Kammer kann dann eine Untersuchung einleiten und gegebenenfalls berufsrechtliche Maßnahmen gegen den betreffenden Arzt ergreifen, wie z.B. eine Verwarnung, eine Geldbuße oder sogar die Aberkennung der Approbation.