Hautarzt | 27.02.2023

Medizinisch-kosmetische Leistungen (z.B. Akne- oder Warzenbehandlung)

falsche rechnungstellung

Die entfernung der stilwarze dauerte ca. 5 minuten und wurde von einer ärztin durchgeführt. es
wurden nicht erbrachte leistungen abgerechnet wie goä 62, ohne dass ein assistenzarzt dabei war. laut ärztin für die mitarbeiterin, die die nötigen utensilien zurechtgelegt hat. es wurde zudem eine erhöhte gebühr für schwierige umstände berechnet, obwohl die betreffende stelle unterhalb der achsel problemlos erreichbar war.
bezahlung umgehend nach behandlung. erst danach aushändigung der rechnung. zwei posten nicht nachvollziehbar. telefonat mit ärztin erst nach 4 wochen möglich. dabei die aussage: die rechnung bleibt jedenfalls genauso hoch, " dann nehmen wir eben eine andere nummer"

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Wenn die Ärztin nicht bereit ist, Ihnen eine klare Erklärung zu geben oder die Rechnung zu überarbeiten, sollten Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Stelle, z.B. der Ärztekammer, einreichen. (mehr Informationen)

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