Zu wenig finanzielle Unterstützung bei der Krebsvorsorge
Bei der Anmeldung beim Frauenarzt legte man mir ein Schreiben vor welches beinhaltete: "Vorsorgeuntersuchungen zur Krebsvorsorge mit Summen die von der Krankenkasse nicht gezahlt werden, also liegt es an dir ob du dich daraufhin untersuchen lässt."
Ich finde es beschämend, dass die Kassen diese Leistungen für uns, welche arbeiten und regelmäßig Beiträge zahlen nicht übernehmen. Wir können nur arbeiten und den Kassen die Löcher stopfen wenn wir gesund sind, also sehe ich es für die Pflicht vom Gesetzgeber das er mehr tut für die eigenen Landsleute.
Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat Anspruch auf Leistungen zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen damit alle Leistungen, die medizinisch notwendig sind. Allerdings bezahlen sie nur Leistungen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.
Der größte Teil der heutzutage in der Praxis durchgeführten IGeL sind Früherkennungs- oder Vorsorgeuntersuchungen. Beispiele sind der Ultraschall der Brust, die Glaukom-Früherkennung (Grüner Star) sowie der Ultraschall der Eierstöcke oder der Halsschlagader. Manche dieser Untersuchungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur in bestimmten Risikofällen (familiäre Vorbelastung) oder bei begründetem Krankheitsverdacht. In allen anderen Fällen, in denen die zusätzlichen Untersuchungen auf eigenen Wunsch der Patienten ohne medizinische Notwendigkeit erfolgen, müssen die Kosten selbst bezahlt werden.
Bevor Sie sich für eine IGeL entscheiden, informieren Sie sich, ob diese Leistung für Sie sinnvoll ist. Einmal gezahlt, erhalten Sie die Kosten von der Kasse nicht zurück. Hilfestellung erhalten Sie zusätzlich bei Ihrer Krankenkasse. Wissenschaftlich geprüfte und verständliche Fachinformationen zu den wichtigsten IGeL bietet der IGeL-Monitor des Spitzenverbandes der Krankenkassen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat Anspruch auf Leistungen zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen damit alle Leistungen, die medizinisch notwendig sind. Allerdings bezahlen sie nur Leistungen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.
Der größte Teil der heutzutage in der Praxis durchgeführten IGeL sind Früherkennungs- oder Vorsorgeuntersuchungen. Beispiele sind der Ultraschall der Brust, die Glaukom-Früherkennung (Grüner Star) sowie der Ultraschall der Eierstöcke oder der Halsschlagader. Manche dieser Untersuchungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur in bestimmten Risikofällen (familiäre Vorbelastung) oder bei begründetem Krankheitsverdacht. In allen anderen Fällen, in denen die zusätzlichen Untersuchungen auf eigenen Wunsch der Patienten ohne medizinische Notwendigkeit erfolgen, müssen die Kosten selbst bezahlt werden.
Bevor Sie sich für eine IGeL entscheiden, informieren Sie sich, ob diese Leistung für Sie sinnvoll ist. Einmal gezahlt, erhalten Sie die Kosten von der Kasse nicht zurück. Hilfestellung erhalten Sie zusätzlich bei Ihrer Krankenkasse. Wissenschaftlich geprüfte und verständliche Fachinformationen zu den wichtigsten IGeL bietet der IGeL-Monitor des Spitzenverbandes der Krankenkassen.