Orthopäde | 11.09.2018

Osteopathie

Einrenken | Für das Einrenken bezahlen müssen

Ich hatte starke Schmerzen im unteren Rücken. Der Arzt meinte ich müsste mich entscheiden, ob ich Tabletten nehmen oder für 20 Euro eingerenkt werden möchte. Das Einrenken würde seit April 2017 nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt werden. Ich habe mündlich zugestimmt. Nach dem einrenken sollte ich am Empfang das Geld bezahlen.
Als ich dort jedoch nach einer Rechnung gefragt habe, hieß es, dass dafür keine Rechnung ausgestellt wird. Als ich meinte, dass dies doch Pflicht wäre, musste ich auf einmal die 20 Euro nicht mehr bezahlen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Behandlungsbedingte Chiropraktiken eines Orthopäden sind Leistungen, die der Arzt über die Chip-Karte des gesetzlich Versicherten abrechnen kann.


Die Chiropraktik gehört zu den anerkannten Naturheilkundeverfahren. Viele Kassen erstatten die Kosten einer Chirotherapie, zumeist ist die Erstattung aber an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft (z.B. Vertragsarzt des Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte, Höchstbeträge). Vor einer Behandlung sollten Patienten immer ihre Krankenkasse kontaktieren und nachfragen.

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