Orthopäde | 01.06.2019
Hyaluronsäurebehandlung (z.B. Arthrose)
IGEL-Therapie vor Krankenkassentherapie
Bevor mir Krankenkassenleistungen angeboten wurden, wurde mir die IGEL-Leistung "Hyaluronsäure" angeboten. Mir wurde der Preis mündlich genannt, aber kein Vertrag vorgelegt. Ich sollte meinen Gerinnungswert vom Hausarzt für die Behandlung vorbereiten lassen. Bin aber dann nicht mehr zu dem Arzt gegangen. Der Hausarzt hat mir dann eine Physiotherapie verordnet. Nach der Physiotherapie waren meine Beschwerden behoben.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Ein Vertragsarzt verletzt eindeutig seine vertragsärztlichen Pflichten, wenn er eine (Weiter-)Behandlung ablehnt, nur weil der Patient einer IGeL nicht zustimmt. Ein gesetzlich versicherter Patient hat Anrecht auf die Kassenleistung, die darf kein Vertragsarzt verwehren oder an andere Leistungen koppeln.
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