Augenarzt | 06.06.2019
Glaukom-Früherkennung
Ausüben von hohem psychischern Druck
Die Sprechstundenhilfe der Augenarztpraxis übte auf mich massiven Druck aus die Igel-Leistung durchführen zu lassen. Da ich nur ca alle 5-6 Jahre mich dazu "überreden" lasse, lehnte ich ab. Hierauf wurde ich nun massiv unter Druck gesetzt ein Formular zu unterschreiben, das meine Ablehnung dokumentiert. Damit nahm ich an, dass dies Thema erst einmal erledigt sei.
Im Behandlungszimmer ging es nun in diesem Stil bei der Ärztin weiter: ich MÜSSE meine Ablehnung unterschreiben, sie würde sonst zur Rechenschaft gezogen /stünde vor ihren Kollegen schlecht da, sollte in einer anderen Praxis /Klinik ein Glaukom festgestellt werden oder später entstehen.
Mein Einwand (etwas platt, zugegeben): dass ich in einem Restaurant auch nicht für alle weiteren möglichen nicht bestellten Gerichte unterschreibe um zu dokumentieren, dass ich sie nicht essen möchte.
Hierauf rief die Ärztin die Rezeptionistin als "Zeugin" in das Behandlungszimmer. Gemeinsam formulierten und dokumentierten sie meine Ablehnung, und dass ich über etwaige Folgen aufgeklärt worden sei. Diese Prozedur nahm in etwa 10 Minuten mit immer höher werdenden psychologisch geschulten Druck in Anspruch. Ich blieb standhaft.
Da ich als Betreuerin in einer psychiatrischen Einrichtung tätig bin, erkenne ich diese Art von Gesprächsführung (beherrsche sie uU wohl auch selber - wir gehen allerdings nicht so mit unseren Klienten um!!!!) und konnte letztendlich dies mit Abstand leicht amüsiert betrachten.
!!! Meine 93 jährige Mutter oder ängstliche Patienten können dies allerdings nicht. Das Vorgehen in dieser Praxis ist für mich gelinde gesagt daher sehr fragwürdig (vorsichtig ausgedrückt).
Kommentar der Verbraucherzentrale
Tipps für Patienten:
- Wenn Ihnen Ihr Augenarzt eine Glaukom-Früherkennung anbietet, dann fragen Sie konkret nach dem individuellen Nutzen
- Klären Sie mit Ihrem Arzt und mit Ihrer Krankenkasse, ob bei Ihnen ein Verdacht auf ein Glaukom oder ein bestimmter Risikofaktor vorliegt. Denn dann ist die Untersuchung eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
- Sofern Sie sich gegen eine Glaukom-Früherkennung entscheiden, müssen Sie den Verzicht gegenüber dem Augenarzt nicht schriftlich bestätigen und auch keine Nachteile bei einer möglichen späteren Diagnose befürchten.
Weitere Informationen zur Glaukom-Früherkennung finden Sie hier und zur schriftlichen Ablehnung einer IGeL-Leistung hier