Augenarzt | 01.06.2019

Glaukom-Früherkennung

Selbst Schuld?

Ich musste unterschreiben, dass ich die kostenpflichtige Leistung ablehne und die Folgen selbst verantworte.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Bei IGeL-Angeboten handelt es sich grundsätzlich um freiwillige und medizinisch nicht notwendige Leistungen, sonst würde die Krankenkasse sie bezahlen. Ein Verzichtsformular müssen und sollten Sie nicht unterschreiben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen oder zu einer Leistung drängen. IGeL sind nie dringend. Mehr Infos erhalten Sie hier.

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