Augenarzt | 28.05.2019

Glaukom-Früherkennung

Zwangsunterschrift für freiwillige Leistungen, die ich nicht in Anspruch nehmen möchte

Die Sprechstundenhilfe wollte, dass ich die Glaukom-Untersuchung durchführen lasse. Nach der Ablehnung meinerseits sollte ich einen Zettel unterschreiben, dass ich auf eigene Gefahr und freisprechen des Arztes im Falle eines späteren Eintreten der Krankheit unterschreiben sollte.
Auch das habe ich abgelehnt und wurde normal behandelt.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

So sollte es sein!

Aus den Dokumentationspflichten eines Arztes ergibt sich lediglich, dass er verpflichtet ist, die zu therapeutischen Zwecken notwendigen Angaben in der Behandlungsakte zu vermerken. Dass ein Patient eine IGeL-Leistung ablehnt, kann der Arzt für sich selbst notieren, dafür muss jedoch keine Unterschrift des Patienten vorliegen. Patienten dürfen keine Nachteile für die weitere Behandlung entstehen, wenn sie sich gegen eine Selbstzahlerleistung entscheiden.

Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Fanden Sie diesen Kommentar hilfreich?

Hilfreich 5
Nicht hilfreich 0