Arzt für Allgemeinmedizin/Praktischer Arzt | 29.04.2019
Atteste und Gutachten
"Intensives Beratungsgespräch" | Intensives Beratungsgespräch
Anfangs hielt sich der Kieferorthopäde an die gesetzlichen Vorschriften für IGeL-Leistungen (Gebissabdruck-Vertrag). Dieser wurde ordentlich erklärt & geschrieben. Dann „pries“ der KFO die günstigeren Invisalign (durchsichtige privat zu bezahlende Zahnspange) an, obwohl ich die feste Zahnspange favorisierte (auf der Webseite des KFO werden die Invisalign angeboten). Er versuchte mir die Invisalign „anzudrehen“. Schließlich wollte ich dem KFO meine Meinung sagen. Dann wollte der KFO aber mit den „Voruntersuchungen“ beginnen – ohne dass ich diesbezüglich einen Behandlungsvertrag gesehen, erhalten hatte oder über diese „Voruntersuchung“ informiert worden war. Als ich um Erklärung für sein Verhalten bat, teilte mir der KFO mit, dass er „jetzt gerne die Voruntersuchung für die Invisalign“ machen wolle. Als ich dieser ablehnend gegenüberstand, verabschiedete sich der KFO von mir und ging zur nächsten Patientin.
Zur Weihnachtszeit erhielt ich eine Rechnung für die „Extra-Beratung“. Dies kam für mich überraschend, weil 1) er mich weder auf die Kosten für eine IGeL-„Extra-Beratung“ hingewiesen hatte war und ich 2) keine unterschriebene Einverständniserklärung für diese „IGeL-Leistung“ erhalten hatte. Als ungebildeter Patient war ich gezwungen die Rechnung zu bezahlen, da ich weitere Probleme (Inkasso etc.) vermeiden wollte.
Der KFO hat mir eine Rechnung für die IGeL-Leistung geschrieben, bei welcher er weder eine schriftliche Einwilligungserklärung hatte, noch eine mündliche Vereinbarung. Da sich der KFO zu Beginn an die rechtlichen Vorschriften gehalten hat, glaube ich kaum, dass diese Rechnung ein Versehen war. Abschließend habe ich meine Patientenquittung angesehen und festgestellt, dass ein Betrag abgerechnet wurde. Sollte es sich bei diesem Betrag um die Beratungsgebühr der gesetzlichen Krankenkassen (GKK) handeln so hat der KFO - für denselben Sachverhalt, nur unter einem anderem Namen- einmal bei mir abgerechnet und einmal bei der GKK.