Frauenarzt | 23.04.2019

Ultraschall auf Gebärmutter- oder Eierstockkrebs

Druck durch IGeL-Formular

Schon im Vorzimmer sollte ich unterschreiben, dass ich IGeL-Leistungen möchte oder nicht möchte. Als ich nicht unterschreiben wollte, wurde die Ärztin hierüber informiert. Ich fühlte mich unter Druck, habe aber nicht unterschrieben.
Ich hatte Beschwerden aber es wurde nur die jährliche Kontrolle gemacht. Die Untersuchungen, die wegen der Beschwerden ggf. nötig gewesen wären, waren IGeL-Leistungen. Sie wurden dann nicht durchgeführt oder besprochen. Es war für mich als Patientin nicht erkennbar, warum. Weil ich sie nicht als IGeL-Leistung wollte oder weil sie nicht nötig waren?
Zu einer verärgerten Ärztin gibt es ja kein Vertrauensverhältnis mehr...wenn man da Beschwerden äußert, kommt man sich so vor, als wenn man die kostenpflichtige IGeL-Leisung "umsonst" haben will. Das ist ja wie auf dem Basar und nicht wie bei einem Arzt. Eine verärgerte Ärztin macht dann nur "Dienst nach Vorschrift".
Ein Arztwechsel ist auch schwierig, wenn Fachärzte Mangelware sind....also zahlen, damit man behandelt wird? Immer streiten?
Es müßte berufsrechtliche Konsequenzen für Ärzte haben, die so vorgehen. Sonst ändert sich das nicht...
Es müßte Ärzten verboten werden, Patienten schon im Vorzimmer zu einer Unterschrift zu drängen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Ärzte mit Kassenzulassung verstoßen gegen ihre Berufspflichten, wenn sie gesetzlich Krankenversicherte zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) drängen und die erforderliche Behandlung von der Inanspruchnahme kostenpflichtiger Extras abhängig machen. Wer als Arzt über eine Kassenzulassung verfügt, d.h. gesetzlich Versicherte behandelt, muss die wesentlichen Leistungen, die die gesetzlichen Kassen übernehmen, in seiner Praxis auch anbieten.

Ärzte, die die Durchführung von Kassenleistungen verweigern oder von einer IGel-Leistung abhängig machen, sollten der Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes gemeldet werden.

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