Orthopäde | 14.02.2019
Stoßwellentherapie (z. B. bei Tennisarm)
Injektionen | Zu Schmerzspritzen gedrängt
Ich bin wegen unregelmäßigen diffusen Schmerzen in der Praxis gewesen. Nach dem Röntgenbild kam die Diagnose Fersensporn. Da ich schon vor ein paar Jahren Einlagen vom Hausarzt bekam wurde mir empfohlen sofort eine Stosswellentherapie zu beginnen, obwohl die gesetzl. Krankenkasse das erst 6 Monate nach Diagnosestellung bezahlt. Alles weitere sollte beim nächsten Termin besprochen werden.
Jetzt sollte man aber zuerst Traumeel S gegen die Schmerzen injizieren, obwohl ich ihm gesagt hatte, dass ich aktuell schmerzfrei bin. Mir wurde gesagt, dass die Kasse das nicht übernimmt und es 25 EUR kostet.
Das ganze lief alles sehr schnell (Monolog des Arztes im Beisein von drei Arzthelferinnen) ab. Eine explizite Frage ob das ganze so in Ordnung ist gab es nicht, habe mich dann überrumpeln lassen
Wofür die Injektion tatsächlich war habe ich erst im Anschluss durch Recherchen im Internet herausgefunden.
Zur Stosswellentherapie bzw. zu deren Besprechung kam es nun nicht mehr, da ich alle weiteren Termine abgesagt habe.
Insgesamt ist der Tenor des Arztes, dass Kassenleistungen grundsätzlich zu wenig sind.
Ich war nicht das erste Mal hier in Behandlung, in diesem Rahmen aber noch nicht. Grundsätzlich ist es in der Praxis so, dass wenn man nicht direkt am Anfang des Gesprächs widerspricht, man vor eventuellen Spritzen eine Stichkanalnarkose nach GOÄ 450 für 6 EUR bekommt. Das hängt auch im Eingangsbereich an allen Wänden.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Ab Januar 2019 kann die Stoßwellentherapie (ESWT) auch ambulant zur Fersenschmerz-Behandlung eingesetzt werden.
Nachdem die Vergütung der neuen GKV-Leistung festgelegt ist, kann diese Leistung Patienten mit Fersenschmerz für jeden betroffenen Fuß in maximal drei aufeinanderfolgenden Sitzungen verordnet werden. Vorgesehen ist diese Behandlung für Patienten, deren gewohnte körperliche Aktivität seit mindestens sechs Monaten wegen des Fersenschmerzes eingeschränkt ist und die während dieser Zeit durch konservative Therapiemaßnahmen, Dehnübungen oder Schuheinlagen keine Besserung ihrer Beschwerden erreichen konnten.
Die extrakorporale Stßwellentherapie darf nur von Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie von Fachärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin erbracht werden darf.